Anfrage GRÜNE: Überschwemmungsgefahr bei den Raffinerien am Rhein

Vorlage: 16661
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.12.2005
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden, Knielingen, Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 13.12.2005

    TOP: 23

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 23
    Extrahierter Text

    Anfrage Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) vom: 11.11.2005 eingegangen: 11.11.2005 19. Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2005 TOP 23 Vorlage Nr. 507 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 2 Überschwemmungsgefahr Raffinerien am Rhein Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Zu 1a) Bei Extremhochwasser des Rheins vergleichbar einem Elbe Szenario von 2002 würde eine Überflutung des Karlsruher Stadtgebiets aufgrund der günstigen topographischen Gege- benheiten auf das Tiefgestade begrenzt bleiben. Betroffen davon wären die entsprechen- den tiefliegenden Wohngebiete der Stadtteile von Daxlanden, Knielingen und Neureut. Es ist von ca. 1000 betroffenen Personen auszugehen. Ferner besteht ein Überblick über Betriebe, Vereine, Freizeiteinrichtungen u. a. in den ge- fährdeten Bereichen, die im Ereignisfall zu informieren bzw. zu warnen wären. Für das überwiegend auf dem Hochgestade liegende Stadtgebiet bestünde keine Überflu- tungsgefahr. Zu 1b) Bei Extremwasserständen ergeben sich Gefahren für die Umwelt (Grundwasser, Boden, Ökologie) vorrangig durch Kontaminationen mit wassergefährdenden Stoffen, die als Fracht mit dem Hochwasser führenden Gewässer oder über die Vorflut eingetragen werden. Zu- sätzlich können sich Belastungen aus im Überflutungsgebiet vorhandenen Anlagen erge- ben. Hier seien private Heizöltanks, die Raffinerie, oder anderer Betriebe im Überflutungs- gebiet genannt. Das Ausmaß ist ereignisabhängig. Auf präventive Maßnahmen wird nach- stehend eingegangen. Zu 2) Nach einer Abschätzung der MiRO belaufen sich die durch ein mögliches Hochwasser an Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Formatänderungen der Word vorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 4 Zu 2) Nach einer Abschätzung der MiRO belaufen sich die durch ein mögliches Hochwas- ser an Betriebsanlagen verursachten Schäden in mehrstelliger Millionenhöhe. Betriebswirtschaftliche Schäden durch Produktionsausfall bei Stillstand der Raffine- rie werden im Millionenbereich pro Tag taxiert. Im Großschadenfall und beim Abfah- ren von Betriebsbereichen muss mit einem Stillstand von mehreren Wochen gerech- net werden. Betriebs- und volkswirtschaftliche Folgeschäden, die durch den Produktionsausfall der Raffinerie und die dadurch verzögert auftretenden Engpässe und Verknappun- gen bei der Produktversorgung im Südwesten und Süden Deutschlands, in der Schweiz und grenznahen Regionen Frankreichs entstehen, sind nicht belastbar ab- schätzbar, da eine Versorgung über Straße und Bahn sowie Schiff (nach Rheinwas- serstand) in den Raum möglich bleibt. Zu 3a) Die Raffinerie unterliegt den erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung. Zusätzlich zu den Anforderungen zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung von Störfallauswirkungen, die sich bereits aus den Grundpflichten ergeben, hat die MiRO einen Sicherheitsbericht und einen internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellt. In diesem Dokumenten wird dargelegt, dass und wie die genannten Planungen um- gesetzt wurden. Diese Unterlagen liegen den zuständigen Genehmigungs- und Ge- fahrenabwehrbehörden zur Wahrnehmung ihrer Prüfungs- und Überwachungsauf- gaben vor. Der Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) „Hochwasser“ behandelt dieses spezielle Risiko und sieht in Abhängigkeit von Wasserständen nach Alarm- stufen gegliederte Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Schäden vor. Dabei handelt es sich um personell und logistisch vorgeplante, in Checklisten be- Ergänzende Erläuterungen: Seite 3 von 4 schriebene Aktivitäten zur Sicherung und zum gefahrlosen Abfahren der Betriebsbe- reiche. Sie berücksichtigen Überflutungs- und Druckwasserszenarien. Die Entwicklung von Hochwasserereignissen wird frühzeitig beobachtet. Informatio- nen und Prognosen der Hochwasservorhersagezentrale (HvZ) bilden die Grundlage für Entscheidungen über die jeweils angemessenen Reaktionen. Für umfangreiche Abfahrmaßnahmen besteht ein Zeitbedarf von 24 Stunden. Nach allen bisherigen Erfahrungen steht dieser Zeitraum durch die Prognose des Hochwassergeschehens auch tatsächlich zur Verfügung. Zu 3b) Die Schutzmaßnahmen der Stadt sind im Hochwasserplan Rhein (Alb und Pfinz) festgelegt. Sie waren in der Vergangenheit ausreichend zur Bewältigung bisher auf- getretener Hochwasserszenarien. Für Extremsituationen, die ein Versagen des baulichen Hochwasserschutzes (Über- strömen oder Bruch von Dämmen) einschließen, wird derzeit von allen beteiligten Behörden des Landes und der Stadt an einem Katastrophenschutzplan Hochwasser gearbeitet. Elemente dieses Schutzkonzeptes sind ein Hochwasserinformationssys- tem zur Gefahrenabwehr (HzG) und Hochwassergefahrenkarten, die zum Teil fertig gestellt sind und später zu einem Gesamtsystem aus Nachschlagewerken und Ein- satzplänen verknüpft werden. Gegenwärtig erstellt die Stadt auf der Grundlage des BAGAP und in enger Abstim- mung mit der MiRO einen Externen Notfallplan, der Regelungen über die Alarmie- rung und Meldewege, die Warnung und Information sowie die Zusammenarbeit zur Bewältigung von Großschadenereignissen enthält. Er bezieht sich zwar auf Stör- fallszenarien, die von der Raffinerie ausgehen können, ist jedoch analog anwendbar. Ergänzende Erläuterungen: Seite 4 von 4 Zu 3c) Im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms des Landes Baden–Württemberg soll der 200- jährliche Hochwasserschutz für Karlsruhe durch den Bau von Retentions- räumen südlich von Iffezheim wieder hergestellt werden. Durch die Fertigstellung bzw. Einweihung des Polders Söllingen/Greffern im Novem- ber dieses Jahres hat sich die Hochwassersicherheit für den Karlsruher Rheinab- schnitt auf ein 120- jährliches Hochwasser erhöht. Nach derzeitiger Zeitplanung des Landes ist die Fertigstellung dieser restlichen, zur Herstellung des ursprünglichen 200-jährlichen Hochwasserschutzes erforderlichen Rückhalteräume bis zum Jahr 2017 vorgesehen. Zu 4 Bereits auf Basis der großen Rheinhochwasser vom Februar 1999 sowie insbeson- dere vom Mai/Juni 1999 mit dem bisherigen Höchststand des Pegels Maxau von 8,83 m wurden grundsätzliche Überlegungen der maßgebend betroffenen städti- schen und staatlichen Dienststellen für ein Katastrophenszenario angestellt. In den folgenden Jahren wurden die durch ein solches Katastrophenszenario ge- fährdeten Betriebe im Tiefgestade entsprechend informiert mit dem Ziel, Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen. Mit dem im Jahr 2006 fertig zu stellenden interaktiven Flutinformations- und Warn- system – FLIWAS – wird das Katastrophenmanagement entscheidend verbessert. Insbesondere können dadurch bei Dammbrüchen mögliche Überflutungshöhen so- wie zeitliche Dimensionen der Ausbreitung der Flutwelle ermittelt und dadurch die Vorwarnzeiten, auch für evtl. Evakuierungen, in konkrete Einsatzpläne umgesetzt werden. Von großer Bedeutung ist FLIWAS auch zur Erarbeitung und wissenschaft- lichen Absicherung der präventiven Maßnahmen. Nach Abschluss des Projektes im Jahr 2006 ist eine entsprechende Information der gemeinderätlichen Gremien und zusätzlich eine als Vollübung geplante Katastro- phenschutzübung vorgesehen.

  • Vorlage TOP 23: Anfrage GRÜNE: Überschwemmungsgefahr bei den Raffinerien am Rhein
    Extrahierter Text

    Anfrage Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) vom: 11.11.2005 eingegangen: 11.11.2005 19. Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2005 TOP 23 Vorlage Nr. 507 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 2 Überschwemmungsgefahr Raffinerien am Rhein Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Zu 1a) Bei Extremhochwasser des Rheins vergleichbar einem Elbe Szenario von 2002 würde eine Überflutung des Karlsruher Stadtgebiets aufgrund der günstigen topographischen Gege- benheiten auf das Tiefgestade begrenzt bleiben. Betroffen davon wären die entsprechen- den tiefliegenden Wohngebiete der Stadtteile von Daxlanden, Knielingen und Neureut. Es ist von ca. 1000 betroffenen Personen auszugehen. Ferner besteht ein Überblick über Betriebe, Vereine, Freizeiteinrichtungen u. a. in den ge- fährdeten Bereichen, die im Ereignisfall zu informieren bzw. zu warnen wären. Für das überwiegend auf dem Hochgestade liegende Stadtgebiet bestünde keine Überflu- tungsgefahr. Zu 1b) Bei Extremwasserständen ergeben sich Gefahren für die Umwelt (Grundwasser, Boden, Ökologie) vorrangig durch Kontaminationen mit wassergefährdenden Stoffen, die als Fracht mit dem Hochwasser führenden Gewässer oder über die Vorflut eingetragen werden. Zu- sätzlich können sich Belastungen aus im Überflutungsgebiet vorhandenen Anlagen erge- ben. Hier seien private Heizöltanks, die Raffinerie, oder anderer Betriebe im Überflutungs- gebiet genannt. Das Ausmaß ist ereignisabhängig. Auf präventive Maßnahmen wird nach- stehend eingegangen. Zu 2) Nach einer Abschätzung der MiRO belaufen sich die durch ein mögliches Hochwasser an Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Formatänderungen der Word vorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 4 Zu 2) Nach einer Abschätzung der MiRO belaufen sich die durch ein mögliches Hochwas- ser an Betriebsanlagen verursachten Schäden in mehrstelliger Millionenhöhe. Betriebswirtschaftliche Schäden durch Produktionsausfall bei Stillstand der Raffine- rie werden im Millionenbereich pro Tag taxiert. Im Großschadenfall und beim Abfah- ren von Betriebsbereichen muss mit einem Stillstand von mehreren Wochen gerech- net werden. Betriebs- und volkswirtschaftliche Folgeschäden, die durch den Produktionsausfall der Raffinerie und die dadurch verzögert auftretenden Engpässe und Verknappun- gen bei der Produktversorgung im Südwesten und Süden Deutschlands, in der Schweiz und grenznahen Regionen Frankreichs entstehen, sind nicht belastbar ab- schätzbar, da eine Versorgung über Straße und Bahn sowie Schiff (nach Rheinwas- serstand) in den Raum möglich bleibt. Zu 3a) Die Raffinerie unterliegt den erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung. Zusätzlich zu den Anforderungen zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung von Störfallauswirkungen, die sich bereits aus den Grundpflichten ergeben, hat die MiRO einen Sicherheitsbericht und einen internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellt. In diesem Dokumenten wird dargelegt, dass und wie die genannten Planungen um- gesetzt wurden. Diese Unterlagen liegen den zuständigen Genehmigungs- und Ge- fahrenabwehrbehörden zur Wahrnehmung ihrer Prüfungs- und Überwachungsauf- gaben vor. Der Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) „Hochwasser“ behandelt dieses spezielle Risiko und sieht in Abhängigkeit von Wasserständen nach Alarm- stufen gegliederte Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Schäden vor. Dabei handelt es sich um personell und logistisch vorgeplante, in Checklisten be- Ergänzende Erläuterungen: Seite 3 von 4 schriebene Aktivitäten zur Sicherung und zum gefahrlosen Abfahren der Betriebsbe- reiche. Sie berücksichtigen Überflutungs- und Druckwasserszenarien. Die Entwicklung von Hochwasserereignissen wird frühzeitig beobachtet. Informatio- nen und Prognosen der Hochwasservorhersagezentrale (HvZ) bilden die Grundlage für Entscheidungen über die jeweils angemessenen Reaktionen. Für umfangreiche Abfahrmaßnahmen besteht ein Zeitbedarf von 24 Stunden. Nach allen bisherigen Erfahrungen steht dieser Zeitraum durch die Prognose des Hochwassergeschehens auch tatsächlich zur Verfügung. Zu 3b) Die Schutzmaßnahmen der Stadt sind im Hochwasserplan Rhein (Alb und Pfinz) festgelegt. Sie waren in der Vergangenheit ausreichend zur Bewältigung bisher auf- getretener Hochwasserszenarien. Für Extremsituationen, die ein Versagen des baulichen Hochwasserschutzes (Über- strömen oder Bruch von Dämmen) einschließen, wird derzeit von allen beteiligten Behörden des Landes und der Stadt an einem Katastrophenschutzplan Hochwasser gearbeitet. Elemente dieses Schutzkonzeptes sind ein Hochwasserinformationssys- tem zur Gefahrenabwehr (HzG) und Hochwassergefahrenkarten, die zum Teil fertig gestellt sind und später zu einem Gesamtsystem aus Nachschlagewerken und Ein- satzplänen verknüpft werden. Gegenwärtig erstellt die Stadt auf der Grundlage des BAGAP und in enger Abstim- mung mit der MiRO einen Externen Notfallplan, der Regelungen über die Alarmie- rung und Meldewege, die Warnung und Information sowie die Zusammenarbeit zur Bewältigung von Großschadenereignissen enthält. Er bezieht sich zwar auf Stör- fallszenarien, die von der Raffinerie ausgehen können, ist jedoch analog anwendbar. Ergänzende Erläuterungen: Seite 4 von 4 Zu 3c) Im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms des Landes Baden–Württemberg soll der 200- jährliche Hochwasserschutz für Karlsruhe durch den Bau von Retentions- räumen südlich von Iffezheim wieder hergestellt werden. Durch die Fertigstellung bzw. Einweihung des Polders Söllingen/Greffern im Novem- ber dieses Jahres hat sich die Hochwassersicherheit für den Karlsruher Rheinab- schnitt auf ein 120- jährliches Hochwasser erhöht. Nach derzeitiger Zeitplanung des Landes ist die Fertigstellung dieser restlichen, zur Herstellung des ursprünglichen 200-jährlichen Hochwasserschutzes erforderlichen Rückhalteräume bis zum Jahr 2017 vorgesehen. Zu 4 Bereits auf Basis der großen Rheinhochwasser vom Februar 1999 sowie insbeson- dere vom Mai/Juni 1999 mit dem bisherigen Höchststand des Pegels Maxau von 8,83 m wurden grundsätzliche Überlegungen der maßgebend betroffenen städti- schen und staatlichen Dienststellen für ein Katastrophenszenario angestellt. In den folgenden Jahren wurden die durch ein solches Katastrophenszenario ge- fährdeten Betriebe im Tiefgestade entsprechend informiert mit dem Ziel, Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen. Mit dem im Jahr 2006 fertig zu stellenden interaktiven Flutinformations- und Warn- system – FLIWAS – wird das Katastrophenmanagement entscheidend verbessert. Insbesondere können dadurch bei Dammbrüchen mögliche Überflutungshöhen so- wie zeitliche Dimensionen der Ausbreitung der Flutwelle ermittelt und dadurch die Vorwarnzeiten, auch für evtl. Evakuierungen, in konkrete Einsatzpläne umgesetzt werden. Von großer Bedeutung ist FLIWAS auch zur Erarbeitung und wissenschaft- lichen Absicherung der präventiven Maßnahmen. Nach Abschluss des Projektes im Jahr 2006 ist eine entsprechende Information der gemeinderätlichen Gremien und zusätzlich eine als Vollübung geplante Katastro- phenschutzübung vorgesehen.

  • Vorlage TOP 23: Anfrage GRÜNE: Überschwemmungsgefahr bei den Raffinerien am Rhein
    Extrahierter Text

    19. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 13. NOVEMBER 2005 Vorlage Nr. 507 ANFRAGE Zu TOP 23 ------------------------------------------ A N F R A G E des Stadtrats Klaus Stapf (GRÜNE) vom 11. November 2005 Überschwemmungsgefahr bei den Raffinerien am Rhein 1 Welche Gefahren bestehen bei Extremhochwasser des Rheins a) für die Karlsruher Bevölkerung? b) für die Umwelt? 2 Mit welchen Schäden wird gerechnet? 3 Welche Schutzmaßnahmen zur Schadensvermeidung bestehen a) bei den Raffinerien? b) bei der Stadt Karlsruhe? c) bei Landes- und Bundesbehörden? 4 Wie sind o. g. Akteure auf den Katastrophenfall vorbereitet? Sachverhalt/Begründung: Laut Darstellung des Regionalverbands (Karte im Internet, Anhang) sowie nach Darstellung im Rheinatlas der internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) besteht für die Raffinerien am Rhein bei Karlsruhe bei Extremhochwasser des Rheins Überschwemmungsgefahr. gez. Klaus Stapf Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. November 2005 Stellungnahme: