Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Stadtteilzentrum Mendelssohnplatz - Änderung", Grundsatzbeschluss

Vorlage: 16650
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.12.2005
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 13.12.2005

    TOP: 10

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Mendelssohnplatz
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister 19. Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2005 TOP 10 Vorlage Nr. 494 Öffentlich x Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Stadtteilzentrum Mendelssohnplatz – Änderung", Grund- satzbeschluss Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 24.11.05 x Zustimmung Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, dass der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Stadtteilzentrum Mendels- sohnplatz – Änderung“ auf Wunsch des Vorhabenträgers hinsichtlich der zulässigen Flächen für innen- stadtrelevanten Einzelhandel dahin gehend geändert wird, dass die bisherigen Beschränkungen für das Höchstmaß der Nettoverkaufsflächen (VK) aufgehoben werden. Die Zusammenlegung aller Flächen in eine einzige Verkaufseinheit soll jedoch ausgeschlossen bleiben. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Details mit dem Vorhabenträger im Verfahren festzu- legen. Finanzielle Auswirkungen: nein x ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässi g ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Beschlussvorlage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemein derat Ergänzende Ausführungen Seite 2 von 2 Der Betreiber des Mendelssohncenters hat im Mai 2005 den Antrag gestellt, die Än- derung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Stadtteilzentrum Mendelssohn- platz“ durchzuführen. Er begehrt die Aufhebung der über eine Teilfläche von 2.400 m² im I. OG des Einkaufszentrums im Bebauungsplan festgehaltenen Nut- zungsbeschränkung auf „nicht innenstadtrelevante Nutzungen“. Mit dieser Änderung des Bebauungsplanes soll dessen Anpassung an die veränderte Realität angestrebt werden. Hintergrund ist die Absicht, dieses Objekt wirtschaftlich zu verwerten. Bekanntlich war es seit Erstellung des Einkaufszentrums Mendelssohnplatz kaum möglich, die Verkaufsflächen im I. OG zu vermieten. Deshalb hatte die Stadtverwal- tung über die Fläche, die dieser Nutzungsbeschränkung unterliegt, bereits folgende Teilgenehmigungen erteilt, die die Beschränkung insoweit aufheben: • ca. 1.400 m² Textilien (KIK) und • ca. 500 m² Schuhe. Von den gesamten Flächen des Einkaufszentrums unterliegen gegenwärtig nur noch ca. 500 m² den ursprünglichen Beschränkungen. Der Planungsausschuss hat am 24.11.2005 darüber beraten und dem Antrag des Betreibers grundsätzlich zugestimmt, zugleich aber Wert darauf gelegt, dass die Zu- sammenfassung aller Flächen in eine einzige Verkaufseinheit ausgeschlossen bleibt. Dies entspricht auch der Teilfortschreibung des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein zum Kapitel „regionalbedeutsamer Einzelhandel“, der den Standort des Mendels- sohncenters als integrierte Lage des Oberzentrums Karlsruhe ausweist. Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Dezember 2005