Anfrage GRÜNE: Finanzierung der Kombil-Lösung

Vorlage: 16595
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.11.2005
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 22.11.2005

    TOP: 24

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 24
    Extrahierter Text

    Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Tim Wirth (GRÜNE) vom: 21.10.2005 eingegangen: 21.10.2005 18. Sitzung des Gemeinderates am 22.11.2005 TOP 24 Vorlage Nr. 471 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: ------ Finanzierung der Kombi-Lösung Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Antwort Frage 1: Der GVFG-Antrag wurde Ende 2004 gestellt und liegt dem Innenministerium Baden-Württemberg zur Prüfung vor. Er muss anschließend zur endgültigen Entscheidung an das Bundesministerium für Bau-, Verkehr- und Wohnungswesen weitergeleitet werden. Der Bewilligungsbescheid (Finanzie- rungszusage) muss vor Baubeginn vorliegen. Unter Beachtung der bisherigen jährlichen Zuweisun- gen des Landes geht die Stadtverwaltung von einer bedarfsgerechten Bereitstellung der Fördergel- der aus. Antwort Frage 2: Der Genehmigungsantrag wurde mit einem Landesanteil von 25% der förderfähigen Kosten gestellt, unabhängig davon, dass die aktuellen Förderrichtlinien nur noch einen Landesanteil von 20% vor- sehen. Die Anwendung der ursprünglichen Regelung wurde der Landesregierung gegenüber be- gründet. Eine Entscheidung des Landes liegt noch nicht vor. Antwort Frage 3: Der Mehrbetrag des Eigenanteiles der Stadt beträgt bei einer Förderrate von 20% ca. 23 Mio. EUR. Bei einem Realisierungszeitraum von etwa 10 Jahren sind dies ca. 2,3 Mio. € pro Jahr. Antwort Frage 4 a: Die Planung wurde mit großem Kostenbewusstsein vorgenommen. Die Kostenansätze werden vom Zuschussgeber genau überprüft. Die Mehrbelastungen durch einen geringeren Zuschuss können nicht durch Einsparungen bei der Planung kompensiert werden. Etwaige Einsparungen bei der Pla- nung würden zu 80% Bund / Land und nur zu 20% die Kasig entlasten. Antwort Frage 4 b: entfällt Antwort Frage 5: Nach aktuellem Planungsstand könnte mit der Maßnahme Ende 2007 / Anfang 2008 begonnen werden. Der Baubeginn ist auch abhängig von der Erteilung des Bewilligungsbescheides (Finanzie- rungszusage). Die Bauzeit und damit der Zeitpunkt der Fertigstellung ist abhängig von der Zuwei- sung der Baumittelraten. Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinde rat Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2

  • Vorlage TOP 24: Anfrage GRÜNE: Finanzierung der Kombil-Lösung
    Extrahierter Text

    Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Tim Wirth (GRÜNE) vom: 21.10.2005 eingegangen: 21.10.2005 18. Sitzung des Gemeinderates am 22.11.2005 TOP 24 Vorlage Nr. 471 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: ------ Finanzierung der Kombi-Lösung Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Antwort Frage 1: Der GVFG-Antrag wurde Ende 2004 gestellt und liegt dem Innenministerium Baden-Württemberg zur Prüfung vor. Er muss anschließend zur endgültigen Entscheidung an das Bundesministerium für Bau-, Verkehr- und Wohnungswesen weitergeleitet werden. Der Bewilligungsbescheid (Finanzie- rungszusage) muss vor Baubeginn vorliegen. Unter Beachtung der bisherigen jährlichen Zuweisun- gen des Landes geht die Stadtverwaltung von einer bedarfsgerechten Bereitstellung der Fördergel- der aus. Antwort Frage 2: Der Genehmigungsantrag wurde mit einem Landesanteil von 25% der förderfähigen Kosten gestellt, unabhängig davon, dass die aktuellen Förderrichtlinien nur noch einen Landesanteil von 20% vor- sehen. Die Anwendung der ursprünglichen Regelung wurde der Landesregierung gegenüber be- gründet. Eine Entscheidung des Landes liegt noch nicht vor. Antwort Frage 3: Der Mehrbetrag des Eigenanteiles der Stadt beträgt bei einer Förderrate von 20% ca. 23 Mio. EUR. Bei einem Realisierungszeitraum von etwa 10 Jahren sind dies ca. 2,3 Mio. € pro Jahr. Antwort Frage 4 a: Die Planung wurde mit großem Kostenbewusstsein vorgenommen. Die Kostenansätze werden vom Zuschussgeber genau überprüft. Die Mehrbelastungen durch einen geringeren Zuschuss können nicht durch Einsparungen bei der Planung kompensiert werden. Etwaige Einsparungen bei der Pla- nung würden zu 80% Bund / Land und nur zu 20% die Kasig entlasten. Antwort Frage 4 b: entfällt Antwort Frage 5: Nach aktuellem Planungsstand könnte mit der Maßnahme Ende 2007 / Anfang 2008 begonnen werden. Der Baubeginn ist auch abhängig von der Erteilung des Bewilligungsbescheides (Finanzie- rungszusage). Die Bauzeit und damit der Zeitpunkt der Fertigstellung ist abhängig von der Zuwei- sung der Baumittelraten. Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinde rat Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2

  • Vorlage TOP 24: Anfrage GRÜNE: Finanzierung der Kombil-Lösung
    Extrahierter Text

    18. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 22. NOVEMBER 2005 Vorlage Nr. 471 ANFRAGE Zu TOP 24 ------------------------------------------ A N F R A G E der Stadträtin Bettina Lisbach und des Stadtrats Tim Wirth (GRÜNE) vom 21. Oktober 2005 Finanzierung der Kombi-Lösung 1. Geht die Stadtverwaltung davon aus, dass eine feste Finanzierungszusage vom Land zum Projekt Kombi-Lösung erst im Jahre 2007 erfolgen wird? 2. Geht die Stadtverwaltung davon aus, dass der Landesanteil der förderfähigen Kosten für das Projekt "Kombi-Lösung" statt der ursprünglich veranschlagten 25 % nur 20 % betragen wird? 3. Um welchen Betrag steigen damit die finanziellen Belastungen für die Stadt bzw. den Konzern Karlsruhe bei einer Realisierung der Kombi-Lösung gemäß der bisherigen Planung? 4. a) Ist vorgesehen, die Planungen zur Kombi-Lösung zu verändern, um diese zu erwartenden Mehrbelastungen zu kompensieren? b) Wenn ja, in welcher Form und welche Auswirkungen ergeben sich hieraus für den Ablauf der Planungsverfahren? Inwiefern ist hierbei eine Beteiligung des Gemeinderates vorgesehen? 5. Wann wird aus heutiger Sicht mit dem Bau der Kombi-Lösung begonnen werden und wann wird der Bau der Kombi-Lösung voraussichtlich abgeschlossen sein? Sachverhalt/Begründung: Verschiedene Verlautbarungen seitens der Landesregierung (Staatssekretär Köberle, 06.10.2005) und der CDU-Landtagsfraktion (Fraktionschef Mappus, August 2005) lassen erkennen, dass die Förderung des Landes für das Projekt Kombi-Lösung derzeit alles andere als sicher ist. Zum einen informierte der CDU-Fraktionschef Mappus im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung in Karlsruhe darüber, dass der Landesanteil voraussichtlich maximal 20 % der förderfähigen Investitionssumme betragen wird. Zum anderen ist einer Pressemeldung des Verkehrsstaatssekretärs Rudolf Köberle vom 06.10.05 zu entnehmen, dass auch eine grundsätzliche Entscheidung über eine Finanzierungszusage zur Kombilösung noch nicht gefallen ist. In diesem Zusammenhang verweist der Staatssekretär auf das Jahr 2007, in dem die Höhe der Regionalisierungsmittel, welche der Bund an das Land zahlt, feststehen soll. Diese Informationslage schafft Unklarheit und Verunsicherung über den Fortgang des Projektes Kombi-Lösung. Besonders betroffen ist hiervon der innerstädtische Einzelhandel in der Kaiserstraße. Aber auch Karlsruher Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran, über die aktuellen Perspektiven für das Projekt Kombilösung auf dem Laufenden gehalten zu werden. gez. Bettina Lisbach gez. Tim Wirth Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. November 2005 Stellungnahme: