Anfrage GRÜNE: Schadstoffbelastung in Kinder- und Jugendeinrichtungen

Vorlage: 16594
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.11.2005
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld, Hohenwettersbach

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 22.11.2005

    TOP: 23

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 23
    Extrahierter Text

    Anfrage Stadträtin Dr. Hildegund Brandenburg (GRÜNE) vom: 19.10.2005 eingegangen: 19.10.2005 18. Sitzung des Gemeinderates am 22.11.2005 TOP 23 Vorlage Nr. 470 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 4 Schadstoffbelastung in Kinder- und Jugendeinrichtungen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: In diesem Zusammenhang wird auf den Antrag der SPD GR-Fraktion und die Anfrage der CDU GR-Fraktion unter Top 17 a) und b) verwiesen. Zu 1: Containerlösungen gibt es derzeit in der Adam-Remmele-Schule, der Eichelgartenschule, der GS Hagsfeld, der Schule am Weinweg, der Weinbrennerschule und dem Jugendtreff in der Haid-und-Neu-Straße. Zu 2 und 9: In den vergangenen Jahren wurden dann systematisch Untersuchungen durchgeführt, wenn Warnhinweise aus Forschung, Medizin, etc. oder einsetzenden Nutzerbeschwerden vorlagen. Bei einigen dieser Einwände (z. B. Geruchsbelästigungen, Schimmel- und Sporenproblemen, etc.) wurden daher Messungen initiiert. In vielen Fällen war hierbei ana- lytisch nichts nachweisbar; ergab sich Handlungsbedarf, wurde entsprechend saniert. So wurden beispielsweise bei Dehnungsfugen in Beton (PCB-Problematik), Holz mit vorwie- gend dunklem Holzschutz (Pentachlorphenol), Spanplatten (Formaldehyd), Bodenbelägen mit PAK-kontaminiertem Kleber, etc. Maßnahmen notwendig, durchgeführt und anschlie- ßend nochmals nachgemessen. Zu 3 und 4: Bei der Erstellung, Beschaffung oder Anmietung von Kindertagesstätten, Schulräumen, etc., ist der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein wesentlicher Bestandteil aller Handlungen von Bürgermeisteramt und städtischen Fachämtern. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2 Die Einhaltung der VOB, der DIN-Normen und den Richtlinien der Unfallkasse Ba- den-Württemberg sind stets Vereinbarungsgegenstand, ebenso die Richtlinien des Ministeriums für Arbeit, Familie, Gesundheit und Sozialordnung des Landes Baden- Württembergs über die räumliche Ausstattung nach dem Kindergartengesetz von 1988. Hierbei gibt es keine Unterschiede zwischen konventioneller, Raumzellen- oder Con- tainerbauweise; entscheidend für Beeinträchtigungen oder Belastungen sind die verwendeten Materialien, deren Verarbeitungen oder Veränderungen auf Grund ge- änderter Zustände etc. Zu 5: Vertragsanlagen sind beispielsweise Allgemeine Baubeschreibungen (Kiga Hohen- wettersbach) oder funktionale Leistungsbeschreibungen (Friedrich-List-Schule). Bei Ausschreibung und Vergabe gelten die üblichen Regeln, auch die Zusätzlichen Ver- tragsbedingungen (ZVB) sind Auftragsgegenstand. Im Kiga Hohenwettersbach hat bislang nur eine Übernahme des Mietobjektes statt- gefunden. Eine förmliche Abnahme steht noch aus, da einerseits Restarbeiten aus einer Liste offener Punkte (LOP-Liste) anstehen und andererseits erforderliche tech- nische Unterlagen (Eingang erst nach Inbetriebnahme, nicht in deutscher Sprache) noch nicht abschließend geprüft sind. Bei Inbetriebnahme bestand zunächst kein Anlass für Raumluftmessungen. Auslöser für eine Untersuchung war eine Medienberichterstattung über einen Problemfall in einer anderen Kommune. Zu 6: Nein, denn dies wird in den ZVB abverlangt. Zu 7: Nein (s. o.), zumal die Referenzen der Firma überzeugend waren. Zu 8: Nein (siehe Antwort zu 2. und 9.)

  • Vorlage TOP 23: Anfrage GRÜNE: Schadstoffbelastung in Kinder- und Jugendeinrichtungen
    Extrahierter Text

    Anfrage Stadträtin Dr. Hildegund Brandenburg (GRÜNE) vom: 19.10.2005 eingegangen: 19.10.2005 18. Sitzung des Gemeinderates am 22.11.2005 TOP 23 Vorlage Nr. 470 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 4 Schadstoffbelastung in Kinder- und Jugendeinrichtungen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: In diesem Zusammenhang wird auf den Antrag der SPD GR-Fraktion und die Anfrage der CDU GR-Fraktion unter Top 17 a) und b) verwiesen. Zu 1: Containerlösungen gibt es derzeit in der Adam-Remmele-Schule, der Eichelgartenschule, der GS Hagsfeld, der Schule am Weinweg, der Weinbrennerschule und dem Jugendtreff in der Haid-und-Neu-Straße. Zu 2 und 9: In den vergangenen Jahren wurden dann systematisch Untersuchungen durchgeführt, wenn Warnhinweise aus Forschung, Medizin, etc. oder einsetzenden Nutzerbeschwerden vorlagen. Bei einigen dieser Einwände (z. B. Geruchsbelästigungen, Schimmel- und Sporenproblemen, etc.) wurden daher Messungen initiiert. In vielen Fällen war hierbei ana- lytisch nichts nachweisbar; ergab sich Handlungsbedarf, wurde entsprechend saniert. So wurden beispielsweise bei Dehnungsfugen in Beton (PCB-Problematik), Holz mit vorwie- gend dunklem Holzschutz (Pentachlorphenol), Spanplatten (Formaldehyd), Bodenbelägen mit PAK-kontaminiertem Kleber, etc. Maßnahmen notwendig, durchgeführt und anschlie- ßend nochmals nachgemessen. Zu 3 und 4: Bei der Erstellung, Beschaffung oder Anmietung von Kindertagesstätten, Schulräumen, etc., ist der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein wesentlicher Bestandteil aller Handlungen von Bürgermeisteramt und städtischen Fachämtern. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2 Die Einhaltung der VOB, der DIN-Normen und den Richtlinien der Unfallkasse Ba- den-Württemberg sind stets Vereinbarungsgegenstand, ebenso die Richtlinien des Ministeriums für Arbeit, Familie, Gesundheit und Sozialordnung des Landes Baden- Württembergs über die räumliche Ausstattung nach dem Kindergartengesetz von 1988. Hierbei gibt es keine Unterschiede zwischen konventioneller, Raumzellen- oder Con- tainerbauweise; entscheidend für Beeinträchtigungen oder Belastungen sind die verwendeten Materialien, deren Verarbeitungen oder Veränderungen auf Grund ge- änderter Zustände etc. Zu 5: Vertragsanlagen sind beispielsweise Allgemeine Baubeschreibungen (Kiga Hohen- wettersbach) oder funktionale Leistungsbeschreibungen (Friedrich-List-Schule). Bei Ausschreibung und Vergabe gelten die üblichen Regeln, auch die Zusätzlichen Ver- tragsbedingungen (ZVB) sind Auftragsgegenstand. Im Kiga Hohenwettersbach hat bislang nur eine Übernahme des Mietobjektes statt- gefunden. Eine förmliche Abnahme steht noch aus, da einerseits Restarbeiten aus einer Liste offener Punkte (LOP-Liste) anstehen und andererseits erforderliche tech- nische Unterlagen (Eingang erst nach Inbetriebnahme, nicht in deutscher Sprache) noch nicht abschließend geprüft sind. Bei Inbetriebnahme bestand zunächst kein Anlass für Raumluftmessungen. Auslöser für eine Untersuchung war eine Medienberichterstattung über einen Problemfall in einer anderen Kommune. Zu 6: Nein, denn dies wird in den ZVB abverlangt. Zu 7: Nein (s. o.), zumal die Referenzen der Firma überzeugend waren. Zu 8: Nein (siehe Antwort zu 2. und 9.)

  • Vorlage TOP 23: Anfrage GRÜNE: Schadstoffbelastung in Kinder- und Jugendeinrichtungen
    Extrahierter Text

    18. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 22. NOVEMBER 2005 Vorlage Nr. 470 ANFRAGE Zu TOP 23 ------------------------------------------ A N F R A G E der Stadträtin Dr. Hildegund Brandenburg (GRÜNE) vom 19. Oktober 2005 Schadstoffbelastung in Kinder- und Jugendeinrichtungen Anfrage: 1. Für welche städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen (= Jugendtreffs, Schulen, Schülerhorte, Kindertageseinrichtungen) sind derzeit Raumcontainer eingesetzt? 2. Wurden diese Container vor der Nutzung auf Formaldehyd- und andere Schadstoffbelastungen untersucht? 3. Stellt die Stadtverwaltung bei der Anschaffung neuer Gebäudeteile/ Raumcontainer für Kinder- und Jugendeinrichtungen besondere Anforderungen an Materialien und Qualität im Hinblick darauf, dass Stoffbelastungen hier wesentlich gravierendere Folgen haben? 4. Welche Informationen liegen der Stadt über die Materialien vor, die jeweils in den Raumcontainern für städtische Kinder- und Jugendeinrichtungen (wie oben) verwendet wurden/werden? 5. Wie werden grundsätzlich die Ausschreibung, die Vergabe und die Lieferbedingungen bei Leasing-Aufträgen gehandhabt? a) Wie wird die Qualität nach den hier vor Ort geltenden Anforderungen beschrieben und geprüft? 6. Kann es von Seiten der Gebäudewirtschaft als geschäftsüblich betrachtet werden, dass im Vertrag mit der Leasingfirma der Subunternehmer (Lieferant bzw. Produzent des Raumcontainers) inklusive Herkunftsland nicht genannt wird? 7. Ist hier (Frage 6) die Sorgfaltspflicht bei der Vertragsgestaltung verletzt worden? a) Wenn nein: Warum nicht? 8. Liegen der Stadtverwaltung weitere Beschwerden aus Kinder- und Jugendeinrichtungen bzw. von Eltern vor über gesundheitliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in Räumen von Kinder- und Jugendeinrichtungen in Karlsruhe? 9. Gab es solche Beschwerden in den letzten Jahren und wie hat die Stadtverwaltung darauf reagiert? Sachverhalt/Begründung: Der erzwungene Auszug der Kinder aus dem Hohenwettersbacher städtischen Kindergartengebäude in Containerbauweise wirft die Frage nach den Ursachen für diesen Vorfall auf. Die erst spät festgestellte starke Formaldehyd- Belastung des Raumcontainers für den Kindergarten in Hohenwettersbach ist für uns Anlass, grundsätzlich nachzufragen, ob Geschäftsabläufe und Prüfungsverfahren optimiert werden müssen, um gesundheitliche Belastungen in neu geschaffenen Gebäuden/ Räumen für Kinder- und Jugendeinrichtungen in Zukunft zu vermeiden. gez. Dr. Hildegund Brandenburg Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. November 2005 Stellungnahme: