Anfrage SPD: Zunehmender Fluglärm über Karlsruhe
| Vorlage: | 16593 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.11.2005 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) Stadtrat Thomas Mülleschön (SPD) vom 10.10.2005 eingegangen am 13.10.2005 18. Sitzung des Gemeinderates am 22.11.2005 TOP 22 Vorlage Nr. 469 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 2 Zunehmender Fluglärm über Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Zu 1. Anhand der am Umwelttelefon eingegangenen Beschwerden im Zeitraum Juli - Oktober 2005 konnte gegenüber 2004 ein starker Anstieg festgestellt werden. Bei den meisten Be- schwerden handelte es sich um militärischen Flugbetrieb. Lediglich eine Beschwerde bezog sich auf den zivilen Luftverkehr. Für den militärischen Flugbetrieb ist das Luftwaffenamt zuständig. Der zivile Luftverkehr wird von der Deutschen Flugsicherung überwacht. Aufgrund des hohen Beschwerdeaufkommens wurden die beiden Behörden über die gege- bene Belästigung informiert und um Prüfung gebeten, inwieweit hierbei die öffentlichen Vorschriften eingehalten sind. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHI N: Formulare/Gemeinderat Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 3 Zu 2. a) Militärische Flugbewegungen: Die Gründe für den vermehrt wahrgenommen Flugbetrieb lagen nach Auskunft des Luftwaffenamtes vom 06.10.05 unter anderem in der jährlichen NATO-Übung „Clean Hunter“, welche zwischen dem 27. Juni und 08. Juli 2005 über Süddeutschland statt- fand. Neben der NATO-Übung kam es in den Monaten August und September zu etlichen Überflügen des Stadtgebietes durch die amerikanische Luftwaffe. Der statt- findende Flugbetrieb dient zur Ausbildung und Inübunghaltung der Luftfahrtbesat- zungen und wird nur in dem unbedingt notwendigen Umfang durchgeführt. b) Ziviler Flugbewegungen: Nach Mitteilung der Deutschen Flugsicherung vom 07.11.05 wurden bei einer Zäh- lung am 10.07.05 über Karlsruhe 337 zivile Flugbewegungen registriert. Hiervon be- fanden sich 8 Flüge im Bereich unter 3.000 Meter Höhe, 81 Flugbewegungen verlie- fen zwischen 3.000 und 7.500 Metern, der größte Teil findet in Höhen über 7.500 Metern statt. Zu 3. Die vorgeschriebene militärische Mindestflughöhe (Sicherheitsmindesthöhe) liegt bei Städten mit mehr als 100.000 Einwohner bei 600 Meter über Grund. Die Einhaltung der Flughöhen wird durch Radar überwacht. Nach Auskunft des Luftwaffenamtes hat die Überprüfung der Radaraufzeichnungen für die einzelnen Beschwerdeereignisse ergeben, dass die Mindestflughöhe sicher eingehalten wurde (am 23.08.05 bei 760 Meter, 24.08.05 bei 910 Meter, 01.09.05 bei 600 Meter). Die Untersuchungen des Luftwaffenamtes haben ergeben, dass die von uns beschriebenen Flüge unter Beachtung aller geltenden Vorschriften stattge- funden haben. Zu 4. Für die Zusammensetzung der übungsteilnehmenden Staaten ist die NATO verant- wortlich. Bei der diesjährigen Übungen haben neben der Bundesrepublik Deutsch- land weitere Streitkräfte der folgenden Länder teilgenommen: Belgien, Tschechei, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Polen, Türkei, Großbritannien und USA. Die Übung fand im Großraum Süddeutschland, Dänemark, Großbritannien und Polen statt (Pressemitteilung der Airbase Ramstein). Ergänzende Erläuterungen: Seite 3 von 3 Militärische Tiefflüge am Tage sind nach Auskunft des Luftwaffenamtes nicht an be- stimmte Streckenführungen gebunden. Damit soll eine gleichmäßige Verteilung der militärischen Tiefflüge erreicht werden. Das Luftwaffenamt versicherte uns in diesem Zusammenhang, dass man darum bemüht sei, in der Nähe von Großstädten Flugbewegungen auf das absolut notwen- dige Maß zu beschränken und dass die Belange der betroffenen Bevölkerung bei den Vorbereitungen berücksichtigt werden. Zu 5. Wie schon unter 1. Erläutert, stehen die Lärmbeschwerden überwiegend im Zusam- menhang mit militärischen Luftbewegungen.
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Extrahierter Text
Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) Stadtrat Thomas Mülleschön (SPD) vom 10.10.2005 eingegangen am 13.10.2005 18. Sitzung des Gemeinderates am 22.11.2005 TOP 22 Vorlage Nr. 469 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 2 Zunehmender Fluglärm über Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Zu 1. Anhand der am Umwelttelefon eingegangenen Beschwerden im Zeitraum Juli - Oktober 2005 konnte gegenüber 2004 ein starker Anstieg festgestellt werden. Bei den meisten Be- schwerden handelte es sich um militärischen Flugbetrieb. Lediglich eine Beschwerde bezog sich auf den zivilen Luftverkehr. Für den militärischen Flugbetrieb ist das Luftwaffenamt zuständig. Der zivile Luftverkehr wird von der Deutschen Flugsicherung überwacht. Aufgrund des hohen Beschwerdeaufkommens wurden die beiden Behörden über die gege- bene Belästigung informiert und um Prüfung gebeten, inwieweit hierbei die öffentlichen Vorschriften eingehalten sind. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHI N: Formulare/Gemeinderat Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 3 Zu 2. a) Militärische Flugbewegungen: Die Gründe für den vermehrt wahrgenommen Flugbetrieb lagen nach Auskunft des Luftwaffenamtes vom 06.10.05 unter anderem in der jährlichen NATO-Übung „Clean Hunter“, welche zwischen dem 27. Juni und 08. Juli 2005 über Süddeutschland statt- fand. Neben der NATO-Übung kam es in den Monaten August und September zu etlichen Überflügen des Stadtgebietes durch die amerikanische Luftwaffe. Der statt- findende Flugbetrieb dient zur Ausbildung und Inübunghaltung der Luftfahrtbesat- zungen und wird nur in dem unbedingt notwendigen Umfang durchgeführt. b) Ziviler Flugbewegungen: Nach Mitteilung der Deutschen Flugsicherung vom 07.11.05 wurden bei einer Zäh- lung am 10.07.05 über Karlsruhe 337 zivile Flugbewegungen registriert. Hiervon be- fanden sich 8 Flüge im Bereich unter 3.000 Meter Höhe, 81 Flugbewegungen verlie- fen zwischen 3.000 und 7.500 Metern, der größte Teil findet in Höhen über 7.500 Metern statt. Zu 3. Die vorgeschriebene militärische Mindestflughöhe (Sicherheitsmindesthöhe) liegt bei Städten mit mehr als 100.000 Einwohner bei 600 Meter über Grund. Die Einhaltung der Flughöhen wird durch Radar überwacht. Nach Auskunft des Luftwaffenamtes hat die Überprüfung der Radaraufzeichnungen für die einzelnen Beschwerdeereignisse ergeben, dass die Mindestflughöhe sicher eingehalten wurde (am 23.08.05 bei 760 Meter, 24.08.05 bei 910 Meter, 01.09.05 bei 600 Meter). Die Untersuchungen des Luftwaffenamtes haben ergeben, dass die von uns beschriebenen Flüge unter Beachtung aller geltenden Vorschriften stattge- funden haben. Zu 4. Für die Zusammensetzung der übungsteilnehmenden Staaten ist die NATO verant- wortlich. Bei der diesjährigen Übungen haben neben der Bundesrepublik Deutsch- land weitere Streitkräfte der folgenden Länder teilgenommen: Belgien, Tschechei, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Polen, Türkei, Großbritannien und USA. Die Übung fand im Großraum Süddeutschland, Dänemark, Großbritannien und Polen statt (Pressemitteilung der Airbase Ramstein). Ergänzende Erläuterungen: Seite 3 von 3 Militärische Tiefflüge am Tage sind nach Auskunft des Luftwaffenamtes nicht an be- stimmte Streckenführungen gebunden. Damit soll eine gleichmäßige Verteilung der militärischen Tiefflüge erreicht werden. Das Luftwaffenamt versicherte uns in diesem Zusammenhang, dass man darum bemüht sei, in der Nähe von Großstädten Flugbewegungen auf das absolut notwen- dige Maß zu beschränken und dass die Belange der betroffenen Bevölkerung bei den Vorbereitungen berücksichtigt werden. Zu 5. Wie schon unter 1. Erläutert, stehen die Lärmbeschwerden überwiegend im Zusam- menhang mit militärischen Luftbewegungen.
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Extrahierter Text
18. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 22. NOVEMBER 2005 Vorlage Nr. 469 ANFRAGE Zu TOP 22 ------------------------------------------ A N F R A G E der Stadträtinnen Doris Baitinger und Elke Ernemann sowie des Stadtrats Thomas Müllerschön (SPD) vom 10. Oktober 2005 Zunehmender Fluglärm über Karlsruhe In letzter Zeit ist in Karlsruhe ein zunehmender Fluglärm von Militär- und Passagierflugzeugen zu beobachten. Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich hiervon gestört. Die SPD-Fraktion stellt deshalb folgende Anfrage mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung: 1. Ist der Stadt der zunehmende Fluglärm über Karlsruhe bekannt? Wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung einzuleiten, um eine Minderung zu erreichen? 2. Sind der Stadt die Gründe für das vermehrte Flugaufkommen über Karlsruhe bekannt? 3. Werden die vorgeschriebene Mindestflughöhen bei militärischen Flügen stets eingehalten? Hat die Stadt dafür belastbare Belege? 4. Welche Militärorganisationen und welche Nationalitäten sind im Rahmen welcher Übungen für die Überflüge verantwortlich? 5. Hat die Zunahme der Flüge ab/nach Söllingen mit den Lärmbelästigungen zu tun? Falls ja, welche Maßnahmen werden zur Lärmminderung ergriffen, falls nein, welche anderen Ursachen sind für die Zunahme verantwortlich? gez. Doris Baitinger gez. Elke Ernemann gez. Thomas Müllerschön Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. November 2005 Stellungnahme: