Anfrage CDU: Kindergarten Hohenwettersbach
| Vorlage: | 16588 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.11.2005 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom 07.11.2005 eingegangen am 07.11.2005 Anfrage Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) vom 17.10.2005 eingegangen am 20.10.2005 18. Sitzung des Gemeinderates am 22.11.2005 TOP 17 a) + b) Vorlage Nr. 463/464 Öffentlich x Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 4 Kindergarten Hohenwettersbach Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Bei der Erstellung, Beschaffung oder Anmietung von Kindertagesstätten, Schulräumen, etc., ist der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein wesentlicher Bestand- teil aller Handlungen von Bürgermeisteramt und städtischen Fachämtern. Die Einhaltung der VOB, der DIN-Normen und der Richtlinien der Unfallkasse Baden- Württemberg sind stets Vereinbarungsgegenstand, ebenso die Richtlinien des Ministe- riums für Arbeit, Familie, Gesundheit und Sozialordnung des Landes Baden- Württemberg über die räumliche Ausstattung nach dem Kindergartengesetz von 1988. Zunächst gibt es keine Unterschiede zwischen konventioneller, Raumzellen- oder Con- tainerbauweise; entscheidend für Beeinträchtigungen oder Belastungen sind die ver- wendeten Materialien, deren Verarbeitungen oder Veränderungen auf Grund geänder- ter Zustände etc. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 20 05; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 3 In den vergangenen Jahren wurden dann systematisch Untersuchungen durchge- führt, wenn Warnhinweise aus Forschung, Medizin, etc. oder einsetzende Nutzerbe- schwerden vorlagen. Bei einigen dieser Einwände (z. B. Geruchsbelästigungen, Schimmel- und Sporenproblemen, etc.) wurden daher Messungen initiiert. In vielen Fällen war hierbei analytisch nichts nachweisbar; ergab sich Handlungsbedarf, wur- de entsprechend saniert. So wurden beispielsweise bei Dehnungsfugen in Beton (PCB-Problematik), Holz mit vorwiegend dunklem Holzschutz (Pentachlorphenol), Spanplatten (Formaldehyd), Bodenbelägen mit PAK-kontaminiertem Kleber, etc. Maßnahmen notwendig, durchgeführt und anschließend nochmals nachgemessen. Zu Ziffer 1 Antrag SPD: Bei 3 von insgesamt 6 Containern wurden auf Grund von Verdachtsmomenten Mes- sungen durchgeführt. In zwei Fällen waren die bisherigen Ergebnisse ohne kriti- schen Befund; bei einem weiteren Objekt stehen die Messergebnisse noch aus. Die restlichen 3 Container, bei denen bislang keine Reklamationen bekannt wurden, werden aktuell ebenfalls noch auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Formaldehyd untersucht. Zu Ziffer 2 Antrag SPD und Anfrage CDU: Innerhalb der Stadtverwaltung wurde kein weiterer Kindergarten von der angespro- chenen Firma erstellt oder angemietet. Zu Ziffer 3 Antrag SPD: Bislang hat nur eine Übernahme des Mietobjektes stattgefunden. Eine förmliche Ab- nahme steht noch aus, da einerseits Restarbeiten aus einer Liste offener Punkte (LOP-Liste) anstehen und andererseits erforderliche technische Unterlagen (Eingang erst nach Inbetriebnahme, nicht in deutscher Sprache) noch nicht abschließend ge- prüft sind. Bei Inbetriebnahme bestand zunächst kein Anlass für Raumluftmessungen. Auslöser für eine Untersuchung war eine Medienberichterstattung über einen Problemfall in einer anderen Kommune. Ergänzende Erläuterungen: Seite 3 von 3 Zu Ziffer 4 Antrag SPD und Ziffern 1 und 3 Anfrage CDU: Bei der ersten durchgeführten Messung wurden Überschreitungen der Grenzwer- te bei Formaldehyd und bei den flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) festgestellt, die aber nach Feststellung des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz durch intensive Lüftungsmaßnahmen zunächst beherrschbar gewesen wären. Da dies aus der Sicht der Stadtverwaltung bei der gegenwärtig vorherrschenden Wit- terung und Kleinkindern ab 2 Jahren nicht zumutbar war und gleichzeitig auch kein Risiko eingegangen werden sollte, wurde eine Auslagerung des Kindergar- tenbetriebs beschlossen; eine zweite Messung durch ein anderes Institut wurde beauftragt und eine Materialprobe zur Überprüfung der Einhaltung der vorher er- wähnten Vertragskonditionen entnommen. Mit der Entscheidung des Austau- sches der Container haben sich weitere Messungen erübrigt. Zunächst wurde die GW von der Sozial- und Jugendbehörde aufgefordert, einen Übergangskindergarten in Containerbauweise zu errichten bzw. anzumieten. Die Gebäudewirtschaft hat dann die Anforderungen in die Ausschreibung übernom- men, die Vergabe durchgeführt und einen Mietvertrag geschlossen. Es lagen sechs Bieterangebote vor; die Vergabe erfolgte nach den Regeln der VOB. Die Vorgehensweise zur Einhaltung von Normen etc. wurde in der Vorbe- merkung bereits erläutert. Bei der Übernahme wurden Mängel erkannt und in einer LOP-Liste zusammen- gefasst. Einige davon wären aber in Teilen noch abzuarbeiten. Künftig werden in solchen Fällen Erklärungen zur Schadstofffreiheit bzw. Unbe- denklichkeit und die Benennung von Nach-Auftragsnehmern, Herstellern sowie Materialdaten lückenlos bereits bei Angebotsabgabe verlangt.
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Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom 07.11.2005 eingegangen am 07.11.2005 Anfrage Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) vom 17.10.2005 eingegangen am 20.10.2005 18. Sitzung des Gemeinderates am 22.11.2005 TOP 17 a) + b) Vorlage Nr. 463/464 Öffentlich x Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 4 Kindergarten Hohenwettersbach Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Bei der Erstellung, Beschaffung oder Anmietung von Kindertagesstätten, Schulräumen, etc., ist der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein wesentlicher Bestand- teil aller Handlungen von Bürgermeisteramt und städtischen Fachämtern. Die Einhaltung der VOB, der DIN-Normen und der Richtlinien der Unfallkasse Baden- Württemberg sind stets Vereinbarungsgegenstand, ebenso die Richtlinien des Ministe- riums für Arbeit, Familie, Gesundheit und Sozialordnung des Landes Baden- Württemberg über die räumliche Ausstattung nach dem Kindergartengesetz von 1988. Zunächst gibt es keine Unterschiede zwischen konventioneller, Raumzellen- oder Con- tainerbauweise; entscheidend für Beeinträchtigungen oder Belastungen sind die ver- wendeten Materialien, deren Verarbeitungen oder Veränderungen auf Grund geänder- ter Zustände etc. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 20 05; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 3 In den vergangenen Jahren wurden dann systematisch Untersuchungen durchge- führt, wenn Warnhinweise aus Forschung, Medizin, etc. oder einsetzende Nutzerbe- schwerden vorlagen. Bei einigen dieser Einwände (z. B. Geruchsbelästigungen, Schimmel- und Sporenproblemen, etc.) wurden daher Messungen initiiert. In vielen Fällen war hierbei analytisch nichts nachweisbar; ergab sich Handlungsbedarf, wur- de entsprechend saniert. So wurden beispielsweise bei Dehnungsfugen in Beton (PCB-Problematik), Holz mit vorwiegend dunklem Holzschutz (Pentachlorphenol), Spanplatten (Formaldehyd), Bodenbelägen mit PAK-kontaminiertem Kleber, etc. Maßnahmen notwendig, durchgeführt und anschließend nochmals nachgemessen. Zu Ziffer 1 Antrag SPD: Bei 3 von insgesamt 6 Containern wurden auf Grund von Verdachtsmomenten Mes- sungen durchgeführt. In zwei Fällen waren die bisherigen Ergebnisse ohne kriti- schen Befund; bei einem weiteren Objekt stehen die Messergebnisse noch aus. Die restlichen 3 Container, bei denen bislang keine Reklamationen bekannt wurden, werden aktuell ebenfalls noch auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Formaldehyd untersucht. Zu Ziffer 2 Antrag SPD und Anfrage CDU: Innerhalb der Stadtverwaltung wurde kein weiterer Kindergarten von der angespro- chenen Firma erstellt oder angemietet. Zu Ziffer 3 Antrag SPD: Bislang hat nur eine Übernahme des Mietobjektes stattgefunden. Eine förmliche Ab- nahme steht noch aus, da einerseits Restarbeiten aus einer Liste offener Punkte (LOP-Liste) anstehen und andererseits erforderliche technische Unterlagen (Eingang erst nach Inbetriebnahme, nicht in deutscher Sprache) noch nicht abschließend ge- prüft sind. Bei Inbetriebnahme bestand zunächst kein Anlass für Raumluftmessungen. Auslöser für eine Untersuchung war eine Medienberichterstattung über einen Problemfall in einer anderen Kommune. Ergänzende Erläuterungen: Seite 3 von 3 Zu Ziffer 4 Antrag SPD und Ziffern 1 und 3 Anfrage CDU: Bei der ersten durchgeführten Messung wurden Überschreitungen der Grenzwer- te bei Formaldehyd und bei den flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) festgestellt, die aber nach Feststellung des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz durch intensive Lüftungsmaßnahmen zunächst beherrschbar gewesen wären. Da dies aus der Sicht der Stadtverwaltung bei der gegenwärtig vorherrschenden Wit- terung und Kleinkindern ab 2 Jahren nicht zumutbar war und gleichzeitig auch kein Risiko eingegangen werden sollte, wurde eine Auslagerung des Kindergar- tenbetriebs beschlossen; eine zweite Messung durch ein anderes Institut wurde beauftragt und eine Materialprobe zur Überprüfung der Einhaltung der vorher er- wähnten Vertragskonditionen entnommen. Mit der Entscheidung des Austau- sches der Container haben sich weitere Messungen erübrigt. Zunächst wurde die GW von der Sozial- und Jugendbehörde aufgefordert, einen Übergangskindergarten in Containerbauweise zu errichten bzw. anzumieten. Die Gebäudewirtschaft hat dann die Anforderungen in die Ausschreibung übernom- men, die Vergabe durchgeführt und einen Mietvertrag geschlossen. Es lagen sechs Bieterangebote vor; die Vergabe erfolgte nach den Regeln der VOB. Die Vorgehensweise zur Einhaltung von Normen etc. wurde in der Vorbe- merkung bereits erläutert. Bei der Übernahme wurden Mängel erkannt und in einer LOP-Liste zusammen- gefasst. Einige davon wären aber in Teilen noch abzuarbeiten. Künftig werden in solchen Fällen Erklärungen zur Schadstofffreiheit bzw. Unbe- denklichkeit und die Benennung von Nach-Auftragsnehmern, Herstellern sowie Materialdaten lückenlos bereits bei Angebotsabgabe verlangt.
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18. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 22. NOVEMBER 2005 Vorlage Nr. 464 ANFRAGE Zu TOP 17 b) ------------------------------------------ A N F R A G E des Stadtrats Wolfram Jäger und der Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 17. Oktober 2005 Kindergarten Hohenwettersbach 1. Wie ist der aktuelle Sachstand betreffend den Kindergarten- Container in Hohenwettersbach? 2. Werden im Stadtgebiet weitere Container verwendet, die aus Tschechien stammen? 3. Welche Konsequenzen werden gezogen, sollte sich der Verdacht durch die Messungen erhärten? Wo sollen die Kinder dann künftig untergebracht werden? 4. Wie können ähnliche Vorfälle in Zukunft verhindert werden? Sachverhalt/Begründung: Um kurzfristig zusätzliche Kindergartenplätze schaffen zu können, wurde in Hohenwettersbach ein Container aufgestellt. In letzter Zeit klagen Kinder und Betreuer jedoch vermehrt über Husten und tränende Augen. Es besteht der Verdacht, dass der Container, der aus Tschechien stammt, mit Formaldehyd belastet ist und die genannten Beschwerden hierdurch verursacht werden. Entsprechende weitere Messungen sollen vorgenommen werden und endgültig Klarheit verschaffen. Zur Sicherheit wurde der Container bereits geschlossen; für die Kinder wurden kurzfristig Noträume geschaffen. gez. Wolfram Jäger gez. Bettina Meier-Augenstein Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. November 2005 Stellungnahme: