Antrag GRÜNE: Veranstaltungen der KMK im städtischen Interesse
| Vorlage: | 16584 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.11.2005 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 25.10.2005 eingegangen 25.10.2005 18. Sitzung des Gemeinderates am 22.11.2005 TOP 14 Vorlage Nr. 460 Öffentlich x Nichtöffentlich verantwortlich ZJD/Dez. 4 Veranstaltungen der KMK im städtischen Interesse Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Der Antrag wird im wesentlichen befürwortet. Finanzielle Auswirkungen nein x ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Zu 1: Die mit dem Antrag bezweckte Vorgehensweise entspricht der Auffassung der Verwaltung, dass die KMK solche Veranstaltungen, die nicht im Interesse der Gesellschaft selbst, son- dern in demjenigen des Gesellschafters liegen, nur auf dessen Weisung durchführen kann. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Oberbürgermeister soweit es sich im konkreten Ein- zelfall um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt oder sich die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters aus der Übertragung durch die Hauptsatzung nach § 12 Abs. 1 ableitet. Im übrigen ist die Zuständigkeit der gemeinderätlichen Gremien gegeben, für die nach An- sicht des Bürgermeisteramtes der Hauptausschuss auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 Ziffer 11 der Hauptsatzung im Einzelfall entscheidet. Diese Regelung sieht vor, dass der Haupt- ausschuss u. a. für sonstige Angelegenheiten von besonderer Bedeutung der städtischen Gesellschaften und solcher Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, zuständig ist. Insoweit ist die mit dem Antrag angestrebte Zuständigkeit des Hauptausschusses bereits begründet. Zu 2: Bei defizitären Veranstaltungen wird der finanzielle Ausgleich zugunsten der KMK-GmbH im Rahmen des jährlichen Verlustausgleichs getroffen.
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Extrahierter Text
Antrag GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 25.10.2005 eingegangen 25.10.2005 18. Sitzung des Gemeinderates am 22.11.2005 TOP 14 Vorlage Nr. 460 Öffentlich x Nichtöffentlich verantwortlich ZJD/Dez. 4 Veranstaltungen der KMK im städtischen Interesse Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Der Antrag wird im wesentlichen befürwortet. Finanzielle Auswirkungen nein x ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Zu 1: Die mit dem Antrag bezweckte Vorgehensweise entspricht der Auffassung der Verwaltung, dass die KMK solche Veranstaltungen, die nicht im Interesse der Gesellschaft selbst, son- dern in demjenigen des Gesellschafters liegen, nur auf dessen Weisung durchführen kann. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Oberbürgermeister soweit es sich im konkreten Ein- zelfall um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt oder sich die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters aus der Übertragung durch die Hauptsatzung nach § 12 Abs. 1 ableitet. Im übrigen ist die Zuständigkeit der gemeinderätlichen Gremien gegeben, für die nach An- sicht des Bürgermeisteramtes der Hauptausschuss auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 Ziffer 11 der Hauptsatzung im Einzelfall entscheidet. Diese Regelung sieht vor, dass der Haupt- ausschuss u. a. für sonstige Angelegenheiten von besonderer Bedeutung der städtischen Gesellschaften und solcher Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, zuständig ist. Insoweit ist die mit dem Antrag angestrebte Zuständigkeit des Hauptausschusses bereits begründet. Zu 2: Bei defizitären Veranstaltungen wird der finanzielle Ausgleich zugunsten der KMK-GmbH im Rahmen des jährlichen Verlustausgleichs getroffen.
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Extrahierter Text
18. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 22. NOVEMBER 2005 Vorlage Nr. 460 ANTRAG Zu TOP 14 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtin Dr. Gisela Splett und des Stadtrats Klaus Stapf (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 25. Oktober 2005 Veranstaltungen der KMK im städtischen Interesse Antrag: 1. Über die zusätzliche Durchführung von Veranstaltungen im Interesse der Stadt Karlsruhe durch die KMK entscheidet der Hauptausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Eine Entscheidung für defizitäre Veranstaltungen kann dabei nur bei ausreichend eingestellten und vorhandenen Haushaltsmitteln erfolgen. Sachverhalt/Begründung: Immer wieder steht die KMK wegen hoher Defizite in der Kritik. Ein Teil dieser Defizite resultiert aus Veranstaltungen, für die als ,im Interesse der Stadt Karlsruhe’ bewertet werden und schon im Deckungsbeitrag I negativ sind. Dabei ist unklar und umstritten, welche Veranstaltungen der KMK tatsächlich im städtischen Interesse liegen. Ebenso unklar ist, wer dies entscheidet und wer gegebenenfalls das finanzielle Risiko trägt. Vor kurzem wurde eine solche Entscheidung über die Durchführung einer Veranstaltung mit prognostiziertem Defizit vom Gesellschafter der KMK, vermutlich in Person des OB der Stadt Karlsruhe, gefällt. Die KMK ist ein hochdefizitäres städtisches Unternehmen mit enormen und nicht hinnehmbaren Verlusten. Um der KMK klare wirtschaftliche Ziele zu setzen bedarf es ebenso klarer Randbedingungen. Dazu gehören auch klare Vorgaben bzgl. Defiziten, die die KMK bei der Durchführung von betriebswirtschaftlich nicht sinnvollen Veranstaltungen, die andererseits Vorteile für die Stadt Karlsruhe bringen. Da der KMK-Defizitausgleich letztlich immer aus dem städtischen Haushalt bezahlt wird sollte das den Haushalt beschließende Organ der Stadt, der Gemeinderat, zumindest in Form des Hauptausschusses über diese Verwendung städtischer Mittel beschließen. gez. Dr. Gisela Splett gez. Klaus Stapf Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. November 2005 Stellungnahme: