Antrag KAL: "Karlsruher Würmeling" für kinderreiche Familien

Vorlage: 16582
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.11.2005
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 22.11.2005

    TOP: 12

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 12
    Extrahierter Text

    Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom 24.10.2005 eingegangen am 25.10.2005 18. Sitzung des Gemeinderates am 22.11.2005 TOP 12 Vorlage Nr. 458 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 2 "Karlsruher Würmeling" für kinderreiche Familien Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gewährt die Stadt bereits heute Vergünsti- gungen für Kinder von sozial schwachen Familien bzw. Alleinerziehenden mit Kindern Auch der KVV hat in den letzten Jahren mehrere kinderfreundliche Regelungen einge- führt. Dem Antrag der KAL-Fraktion, Kinder von Familien mit drei oder mehr Kindern die Fahrten mit dem KVV zum halben Preis zu gewähren, kann nicht entsprochen werden. Finanzielle Auswirkungen nein X ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein X ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein X ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Nach dem Antrag der KAL-Fraktion sollen Kinder von Familien mit drei oder mehr Kindern bei Fahrten mit den Bahnen und Bussen des KVV zum halben tariflichen Preis fahren. Als Leistungen gewährt die Stadt Karlsruhe bereits heute Vergünstigungen für Kin- der von sozial schwachen Familien bzw. Alleinerziehenden mit Kindern: – Schulpflichtige Kinder können von der Zuzahlung für eine KVV-Monats- oder Jah- reskarte befreit werden. In der Satzung zur Schülerbeförderung der Stadt Karlsruhe gibt es bereits heute eine „Härtefallregelung“ und eine Regelung für „Drittkinder“. – Bezugsberechtigte Kinder des Karlsruher Kinderpasses erhalten jährlich 16 kostenlose Fahrten mit dem KVV sowie die Schülerferienkarte der KVV. – Der KVV hat in den letzten Jahren mehrere kinderfreundliche Regelungen einge- führt: 1. Die Altersgrenze, ab der für die Bus- und Bahnbenutzung bezahlt wer- den muss, wurde vom 4. Lebensjahr auf das 6. Lebensjahr angehoben. 2. Kinder von 6 bis 14 Jahre bezahlen einen um 50 % ermäßigten Fahr- preis. 3. Inhaber von Monats- und Jahreskarten des KVV können abends ab 19.00 Uhr kostenlos alle Familienkinder bis einschließlich 14 Jahre mitnehmen. 4. Mit einer 24-Stundenkarte – solo – (eine Person) können gegen einen Aufpreis von 1,00 Euro alle eigenen Kinder bis einschließlich 14 Jahre mitgenommen werden. 5. Der KVV gehört bundesweit mit zu den Verbünden, die durch attrakti- ve, preiswerte Tarifangebote von Jahr zu Jahr ihre Fahrgastzahlen und Einnahmen steigern konnten. Mit dem Preis von 1,00 Euro für eine Einzelfahrkarte oder 80 Cent für die Fahrt mit einer 4er-Karte gehört der KVV zu den Verbünden mit den günstigsten Kinderfahrpreisen. Für Gelegenheitsfahrten bieten der KVV und die Stadt bereits heute kostenlose und preiswerte Fahrtmöglichkeiten für Kinder an. Für die tägliche Nutzung gibt es mit der ScoolCard (Jahresnetzkarte für Kinder, Schüler und Azubis) ebenfalls eine günstige Fahrtmöglichkeit. Ein Spielraum für weitere Ermäßigungen wird angesichts der finanziellen Belastun- gen des Sozialhaushalts nicht gesehen.

  • Vorlage TOP 12: Antrag KAL: "Karlsruher Würmeling" für kinderreiche Familien
    Extrahierter Text

    Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom 24.10.2005 eingegangen am 25.10.2005 18. Sitzung des Gemeinderates am 22.11.2005 TOP 12 Vorlage Nr. 458 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 2 "Karlsruher Würmeling" für kinderreiche Familien Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gewährt die Stadt bereits heute Vergünsti- gungen für Kinder von sozial schwachen Familien bzw. Alleinerziehenden mit Kindern Auch der KVV hat in den letzten Jahren mehrere kinderfreundliche Regelungen einge- führt. Dem Antrag der KAL-Fraktion, Kinder von Familien mit drei oder mehr Kindern die Fahrten mit dem KVV zum halben Preis zu gewähren, kann nicht entsprochen werden. Finanzielle Auswirkungen nein X ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein X ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein X ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Nach dem Antrag der KAL-Fraktion sollen Kinder von Familien mit drei oder mehr Kindern bei Fahrten mit den Bahnen und Bussen des KVV zum halben tariflichen Preis fahren. Als Leistungen gewährt die Stadt Karlsruhe bereits heute Vergünstigungen für Kin- der von sozial schwachen Familien bzw. Alleinerziehenden mit Kindern: – Schulpflichtige Kinder können von der Zuzahlung für eine KVV-Monats- oder Jah- reskarte befreit werden. In der Satzung zur Schülerbeförderung der Stadt Karlsruhe gibt es bereits heute eine „Härtefallregelung“ und eine Regelung für „Drittkinder“. – Bezugsberechtigte Kinder des Karlsruher Kinderpasses erhalten jährlich 16 kostenlose Fahrten mit dem KVV sowie die Schülerferienkarte der KVV. – Der KVV hat in den letzten Jahren mehrere kinderfreundliche Regelungen einge- führt: 1. Die Altersgrenze, ab der für die Bus- und Bahnbenutzung bezahlt wer- den muss, wurde vom 4. Lebensjahr auf das 6. Lebensjahr angehoben. 2. Kinder von 6 bis 14 Jahre bezahlen einen um 50 % ermäßigten Fahr- preis. 3. Inhaber von Monats- und Jahreskarten des KVV können abends ab 19.00 Uhr kostenlos alle Familienkinder bis einschließlich 14 Jahre mitnehmen. 4. Mit einer 24-Stundenkarte – solo – (eine Person) können gegen einen Aufpreis von 1,00 Euro alle eigenen Kinder bis einschließlich 14 Jahre mitgenommen werden. 5. Der KVV gehört bundesweit mit zu den Verbünden, die durch attrakti- ve, preiswerte Tarifangebote von Jahr zu Jahr ihre Fahrgastzahlen und Einnahmen steigern konnten. Mit dem Preis von 1,00 Euro für eine Einzelfahrkarte oder 80 Cent für die Fahrt mit einer 4er-Karte gehört der KVV zu den Verbünden mit den günstigsten Kinderfahrpreisen. Für Gelegenheitsfahrten bieten der KVV und die Stadt bereits heute kostenlose und preiswerte Fahrtmöglichkeiten für Kinder an. Für die tägliche Nutzung gibt es mit der ScoolCard (Jahresnetzkarte für Kinder, Schüler und Azubis) ebenfalls eine günstige Fahrtmöglichkeit. Ein Spielraum für weitere Ermäßigungen wird angesichts der finanziellen Belastun- gen des Sozialhaushalts nicht gesehen.

  • Vorlage TOP 12: Antrag KAL: "Karlsruher Würmeling" für kinderreiche Familien
    Extrahierter Text

    18. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 22. NOVMEBER 2005 Vorlage Nr. 458 ANTRAG Zu TOP 12 ------------------------------------------ A N T R A G des Stadtrats Lüppo Cramer und der Stadträtin Margot Döring (KAL) sowie der KAL-Gemeinderatsfraktion vom 24. Oktober 2005 "Karlsruher Würmeling" für kinderreiche Familien Die finanzielle Situation von Familien mit Kindern in der gesamten Bundesrepublik ist unbefriedigend. Familien mit drei oder mehr Kindern sind hier besonders betroffen, da wegen der Betreuungsaufgaben das Haushaltseinkommen fast ausnahmslos von nur einer Person erwirtschaftet werden kann. Bundesfamilienminister Franz-Josef Würmeling führte in seiner Amtszeit den sogenannten "Würmeling" ein. "Der Würmeling” war die volkstümliche Bezeichnung für den Berechtigungsausweis zu einer Fahrkarte, die die ehemalige Deutsche Bundesbahn nur für Kinder aus kindereichen Familien angeboten hat. Das Gesetz wurde 1955 verabschiedet und war bis zum 31.12.1992 in Kraft. Die Fahrkarte kostete lediglich den halben Fahrpreis für Kinder aus Familien mit drei oder mehr Kindern. Der Berechtigungsausweis enthielt ein Foto des Inhabers und war jeweils ein Jahr gültig." Wir stellen folgenden Antrag: 1. Die Stadt Karlsruhe führt den "Karlsruher Würmeling" ein. Er berechtigt zur Nutzung von Bahnen und Bussen des KVV zum halben tariflichen Preis. 2. Der Karlsruher Würmeling wird vergeben an Familien mit drei oder mehr Kindern, sofern diese nach dem Bundeskindergeldgesetz Kindergeld erhalten. 3. Die finanziellen Ausfälle des KVV werden von der Stadt abgegolten. gez. Lüppo Cramer gez. Margot Döring Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. November 2005 Stellungnahme: