Antrag GRÜNE: Bebauungsplan "Kriegs-, Sommer-, Gottessauer- und Wolfartsweierer Straße (Im Lohfeld)"
| Vorlage: | 16573 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.11.2005 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Oststadt |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Grüne-Gemeinderatsfraktion vom 22.11.2005 eingegangen 22.11.2005 18. Sitzung des Gemeinderates am 22.11.2005 TOP 3 Vorlage Nr. 482 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Bebauungsplan "Kriegs-, Sommer-, Gottesauer- und Wolfartsweierer Straße (Im Lohfeld") Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Erläuterungen Zu 1.: Dem Antrag kann insoweit stattgegeben werden, als die bisherige Breite von 4,00 auf 5,00 m erhöht wird und eine getrennte Führung des Fuß- und Radverkehrs vorgesehen ist, dies noch vor der Offenlage des Plans. Gleiches gilt für die Querungsmöglichkeiten über die Got- tesauer Straße durch Reduzierung der anschließenden Senkrechtparkierung. Zu 2.: Es wird empfohlen, dem Antrag nicht stattzugeben. Die Entwicklung des Blockes wird sich auf Grund der bestehenden gewerblichen Nutzungen erst in einem relativ langen Zeitraum umsetzen lassen, wobei vom Grundsatz her an eine Angleichung an die westlich und nörd- lich benachbarten Strukturen der südlichen Oststadt gedacht ist. Auf Grund der Grund- stückszuschnitte sollte durch entsprechende Bauweise ein möglichst großer Anreiz für eine Umwandlung der Nutzungsstruktur gegeben werden. Deshalb wurde die Wandhöhe an der Hennebergstraße gegenüber der Sommerstraße zwar im Sinne des Antrags auf 12 m ent- sprechend 4 Geschossen reduziert, aber gleichwohl nicht auf die Zweigeschossigkeit der Lohfeldsiedlung selbst zurückgenommen. Der vorhandene Baum an der Hennebergstraße ist durch die gewerblich bedingte Bodenversiegelung in seinem Umfeld bereits stark ge- schädigt. Zu 3.: Eine so differenzierte Regelung lässt die BauNVO auf der Grundlage des BauGB für Bebau- ungspläne nicht zu. Zu 4.: Die Ausweisung eines separaten, öffentlichen Spielplatzes ist auf Grund der privaten Parzel- lenstruktur problematisch und vor dem Hintergrund benachbarter großer Freibereiche (Grünzug Südost, Ostauepark, alter Friedhof) nicht geboten. Für die Geschosswohnungen müssen in den Blockinnenbereichen gemäß LBO private Spielflächenangebote geschaffen werden. Festsetzungen zur Fassadenbegrünung sind vor dem Hintergrund der sonstigen Begrünungsauflagen innerhalb des Bebauungsplans aus Sicht der Verwaltung unverhält- nismäßig. Zu 5.: Das Baugesetzbuch lässt keine verpflichtenden Vorgaben zur Energieversorgung zu. Das Gebiet wird von der Ver- und Entsorgung her an die benachbarte Oststadt angeschlossen. Tragfähige, zusammenhängende Energiekonzepte lassen sich auch vor dem Hintergrund der schrittweisen Umsetzung der Neubebauung und als freiwillige Angebote für die privaten Bauherren nur schwer umsetzen.
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Grüne-Gemeinderatsfraktion vom 22.11.2005 eingegangen 22.11.2005 18. Sitzung des Gemeinderates am 22.11.2005 TOP 3 Vorlage Nr. 482 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Bebauungsplan "Kriegs-, Sommer-, Gottesauer- und Wolfartsweierer Straße (Im Lohfeld") Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Erläuterungen Zu 1.: Dem Antrag kann insoweit stattgegeben werden, als die bisherige Breite von 4,00 auf 5,00 m erhöht wird und eine getrennte Führung des Fuß- und Radverkehrs vorgesehen ist, dies noch vor der Offenlage des Plans. Gleiches gilt für die Querungsmöglichkeiten über die Got- tesauer Straße durch Reduzierung der anschließenden Senkrechtparkierung. Zu 2.: Es wird empfohlen, dem Antrag nicht stattzugeben. Die Entwicklung des Blockes wird sich auf Grund der bestehenden gewerblichen Nutzungen erst in einem relativ langen Zeitraum umsetzen lassen, wobei vom Grundsatz her an eine Angleichung an die westlich und nörd- lich benachbarten Strukturen der südlichen Oststadt gedacht ist. Auf Grund der Grund- stückszuschnitte sollte durch entsprechende Bauweise ein möglichst großer Anreiz für eine Umwandlung der Nutzungsstruktur gegeben werden. Deshalb wurde die Wandhöhe an der Hennebergstraße gegenüber der Sommerstraße zwar im Sinne des Antrags auf 12 m ent- sprechend 4 Geschossen reduziert, aber gleichwohl nicht auf die Zweigeschossigkeit der Lohfeldsiedlung selbst zurückgenommen. Der vorhandene Baum an der Hennebergstraße ist durch die gewerblich bedingte Bodenversiegelung in seinem Umfeld bereits stark ge- schädigt. Zu 3.: Eine so differenzierte Regelung lässt die BauNVO auf der Grundlage des BauGB für Bebau- ungspläne nicht zu. Zu 4.: Die Ausweisung eines separaten, öffentlichen Spielplatzes ist auf Grund der privaten Parzel- lenstruktur problematisch und vor dem Hintergrund benachbarter großer Freibereiche (Grünzug Südost, Ostauepark, alter Friedhof) nicht geboten. Für die Geschosswohnungen müssen in den Blockinnenbereichen gemäß LBO private Spielflächenangebote geschaffen werden. Festsetzungen zur Fassadenbegrünung sind vor dem Hintergrund der sonstigen Begrünungsauflagen innerhalb des Bebauungsplans aus Sicht der Verwaltung unverhält- nismäßig. Zu 5.: Das Baugesetzbuch lässt keine verpflichtenden Vorgaben zur Energieversorgung zu. Das Gebiet wird von der Ver- und Entsorgung her an die benachbarte Oststadt angeschlossen. Tragfähige, zusammenhängende Energiekonzepte lassen sich auch vor dem Hintergrund der schrittweisen Umsetzung der Neubebauung und als freiwillige Angebote für die privaten Bauherren nur schwer umsetzen.
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18. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 22. NOV. 2005 ÄNDERUNGS- Vorlage Nr. 482 ANTRAG Zu TOP 3 ------------------------------------------ Ä N D E R U N G S A N T R A G der Stadträtin Dr. Gisela Splett (GRÜNE) sowie der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 22. November 2005 Bebauungsplan "Kriegs-, Sommer-, Gottesauer- und Wolfartsweierer Straße (Im Lohfeld)" Antrag: Die Grüne Fraktion beantragt, 1. eine Optimierung des Rad- und Gehwegenetzes insbesondere mit einem breiten Radweg entlang der Kriegsstraße-Ost und Fußgängerquerungsmöglichkeiten über die Gottesauer Straße. 2. eine Änderung der Festsetzungen für die bauliche Nutzung im Baufeld A mit einer Auflockerung der vorgesehenen Blockrandbebauung, eine Reduzierung der Wandhöhen insbesondere entlang der Hennebergstraße und dem Erhalt des Baumbestands. 3. eine Änderung der Festsetzungen für die Bebauung entlang der Kriegsstraße, dahin gehend, dass Wohnungen, die ausschließlich zur Kriegsstraße hin orientiert sind, ausgeschlossen werden. 4. einen öffentlichen Kinderspielplatz in die Planung zu integrieren und Aussagen zu Fassadenbegrünung in den B-Plan aufzunehmen. 5. Aussagen zur Energieversorgung in die Planung aufzunehmen. Sachverhalt/Begründung: Zu 1.: Die Kriegsstraße-Ost ist eine der Hauptrouten des Karlsruher Radverkehrsnetzes. Die Planung sollte deshalb genutzt werden, um im Sinne des Radverkehrs-konzepts eine attraktive Radverkehrsroute zu schaffen. Zu achten ist hierbei auf eine ausreichende Breite auch für die Befahrung in beide Richtungen (die im Plan ver- zeichneten 4 m für eine kombinierten Geh- und Radweg reichen hierfür keinesfalls aus!), auf eine Trennung des Rad- vom Fußgängerverkehrs sowie darauf, dass der Radverkehr auf der Hauptroute gegenüber den Einmündungen bevorrechtigt wird. Da die Straßeneinmündungen in die Gottesauer Straße von Norden und Süden her versetzt sind, erscheint es uns wichtig, dass hier Freihalteflächen für die Gottesauer Straße querende FußgängerInnen vorgesehen werden. Zu 2.: Entsprechend der Ergebnisse des “Planerworkshops im Lohfeld” und insbe-sondere des als Grundlage für die Weiterbearbeitung empfohlenen Entwurfs “Gilbert und Holzapfel” sollte für das Baufeld A eine “behutsame Konversion ... mit Erhalt von Teilen zur Sanierung” vorgesehen werden. Dem trägt der vorgelegte Entwurf nicht ausreichend Rechnung. Eine Auflockerung der Baustruktur würde auch die Rücksichtnahme auf einen großen, im Planentwurf als “entfallend” gekennzeichneten Baum ermöglichen. Zudem könnte mit geänderten Festsetzungen auch auf die Kritik von IHK und Immissionsschutzbehörde reagiert werden. Zu 3.: Entsprechend den Ausführungen auf Seite 5 der Vorlagen dürfen Wohnungen, die entlang der Kriegsstraße gebaut werden, nicht auf öffenbare Fenster angewiesen sein. Entsprechend ist auszuschließen, dass Wohnungen mit einer ausschließlichen Orientierung zur Kriegsstraße hin entstehen können. Zu 4.: Laut Spielflächenentwicklungsplan ist “der Handlungsbedarf zur Schaffung von mehr Spielflächen in der Oststadt als sehr hoch anzusehen”. Der Verweis auf Spielplätze im Ostauepark ist insofern problematisch, als zum Erreichen dieser Spielplätze die Überquerung stark frequentierter Straßen notwendig ist. Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades sollte zusätzlich zur Dachbegrünung in geeigneten Bereichen auch eine Fassadenbegrünung vorgesehen werden. Zu 5.: Im Plangebiet soll die Wärmeversorgung bei Neubauten durch Fernwärme erfolgen. Bei den Neubauvorhaben die Heizung und Kühlung erfordern, soll eine energiesparende Gesamtlösung bevorzugt werden (z. B. oberflächennahe Geothermie). gez. Dr. Gisela Splett Hauptamt - Sitzungsdienste - 22. November 2005 Stellungnahme: