Anfrage BüKa/ÖDP: Atommüll-Transport durch Karlsruher Stadtgebiet
| Vorlage: | 16567 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.10.2005 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
Anfrage Gemeinderatsfraktion/ Gruppierung/ Gemeinderatsmitglied Stadtrat Michael Kunz (BüKa/ÖDP) vom: 12.10.2005 eingegangen: 12.10.2005 17. Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2005 TOP 26 Vorlage Nr. 439 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 2 Atommüll-Transport durch Karlsruher Stadtgebiet Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Der Transport von High Active Waste Casks (HAW)-Glaskokillen in CASTOR-Behältnissen wird durch das Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt. Es ist davon auszugehen, dass eine negativ beschiedene Gefahrenprognose fester Bestandteil und Voraussetzung für das Erteilen einer Genehmigung ist. Eine Information der Branddirektion als Gefahrenabwehr- behörde ist nicht vorgesehen, auch an andere kommunale Dienststellen / Organe erfolgen keine Informationen. Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem Transport auf der Schiene trifft grundsätzlich die sowohl örtlich als auch sachlich zuständige Bundespolizeibehörde. Unterstützt wird sie hierbei durch flankierende Maßnahmen der Polizeien der Länder. Nach Einschätzung der Fachbehörden ist eine Gefährdung der Bevölkerung durch CAS- TOR-Transporte auszuschließen. Für Strahlenschutzeinsätze verfügt die Branddirektion unabhängig von der Schadensursache über die notwendigen Messgeräte, Einsatzmittel und Konzeptionen zur Gefahrenabwehr. Der ABC-Zug der Feuerwehr wurde durch den Bund mit neuesten Messgeräten ausgestattet und ist mit geschultem Personal besetzt. Für dar- über hinausgehende Maßnahmen besteht im Einsatzfall die Möglichkeit, überörtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Im Falle eines Schadensereignisses werden durch die Polizeibehörde Karlsruhe bzw. das Polizeipräsidium Karlsruhe Maßnahmen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, na- mentlich dem Polizeigesetz Baden-Württemberg und dem Katastrophenschutzgesetz ge- troffen. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Es besteht weder für den Transporteur noch für die Genehmigungsbehörden eine Pflicht zur Information der den Fahrweg tangierenden kommunalen Gefahrenab- wehrorganisationen. Eine Alarmierung des Gesundheitswesens ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich ist nicht bekannt, dass überhaupt ein Transport, für den es jeweils al- ternative Routen gibt, durch Karlsruhe geführt wird. Der Begriff des Risikos ist defi- niert als das Produkt aus Eintrittwahrscheinlichkeit und möglichem Schadenaus- maß. Durch die Vermeidung der Durchfahrt eines Transportes durch Karlsruhe wird die Eintrittswahrscheinlichkeit und in der Folge das Risiko auf Null gesetzt. In diesem Sinn ist sicherer, den Transport um die Stadt herumzuführen. Nach Einschätzung der zuständigen Behörden geht von dem Transport keine Gefahr für die in der Nähe des Fahrweges lebenden Anwohner aus. Eine Information ist da- her nicht erforderlich. Die zwischen dem Versender, der Deutschen Bahn AG und der den Transport si- chernden Polizei abgestimmten Sicherungsmaßnahmen und Meldewege innerhalb des Transportes sind bei der Stadtverwaltung nicht bekannt. Dies ist auch nicht er- forderlich. Unabhängig davon gibt es zwischen der Feuerwehrleitstelle sowohl mit der Polizei als auch mit der Notfallzentrale der Deutschen Bahn AG abgestimmte, eingeübte und im täglichen Einsatz vielfach erprobte Meldewege, die eine unverzüg- liche Alarmierung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sicherstellen. Von der Feu- erwehrleitstelle werden alle erforderlichen Alarmierungen der Einsatz- und Füh- rungskräfte durchgeführt. Hierfür liegen konkrete, ereignisunabhängige Alarmpläne vor. Vom Einsatzleiter der Feuerwehr werden im Benehmen mit dem Oberbürger- meister ggf. darüber hinaus gehende Maßnahmen bis zur Auslösung des Katastro- phenalarms veranlasst. Die entsprechenden Meldewege sind in der Alarm- und Aus- rückordnung der Feuerwehr Karlsruhe festgelegt.
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Anfrage Gemeinderatsfraktion/ Gruppierung/ Gemeinderatsmitglied Stadtrat Michael Kunz (BüKa/ÖDP) vom: 12.10.2005 eingegangen: 12.10.2005 17. Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2005 TOP 26 Vorlage Nr. 439 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 2 Atommüll-Transport durch Karlsruher Stadtgebiet Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Der Transport von High Active Waste Casks (HAW)-Glaskokillen in CASTOR-Behältnissen wird durch das Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt. Es ist davon auszugehen, dass eine negativ beschiedene Gefahrenprognose fester Bestandteil und Voraussetzung für das Erteilen einer Genehmigung ist. Eine Information der Branddirektion als Gefahrenabwehr- behörde ist nicht vorgesehen, auch an andere kommunale Dienststellen / Organe erfolgen keine Informationen. Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem Transport auf der Schiene trifft grundsätzlich die sowohl örtlich als auch sachlich zuständige Bundespolizeibehörde. Unterstützt wird sie hierbei durch flankierende Maßnahmen der Polizeien der Länder. Nach Einschätzung der Fachbehörden ist eine Gefährdung der Bevölkerung durch CAS- TOR-Transporte auszuschließen. Für Strahlenschutzeinsätze verfügt die Branddirektion unabhängig von der Schadensursache über die notwendigen Messgeräte, Einsatzmittel und Konzeptionen zur Gefahrenabwehr. Der ABC-Zug der Feuerwehr wurde durch den Bund mit neuesten Messgeräten ausgestattet und ist mit geschultem Personal besetzt. Für dar- über hinausgehende Maßnahmen besteht im Einsatzfall die Möglichkeit, überörtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Im Falle eines Schadensereignisses werden durch die Polizeibehörde Karlsruhe bzw. das Polizeipräsidium Karlsruhe Maßnahmen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, na- mentlich dem Polizeigesetz Baden-Württemberg und dem Katastrophenschutzgesetz ge- troffen. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Es besteht weder für den Transporteur noch für die Genehmigungsbehörden eine Pflicht zur Information der den Fahrweg tangierenden kommunalen Gefahrenab- wehrorganisationen. Eine Alarmierung des Gesundheitswesens ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich ist nicht bekannt, dass überhaupt ein Transport, für den es jeweils al- ternative Routen gibt, durch Karlsruhe geführt wird. Der Begriff des Risikos ist defi- niert als das Produkt aus Eintrittwahrscheinlichkeit und möglichem Schadenaus- maß. Durch die Vermeidung der Durchfahrt eines Transportes durch Karlsruhe wird die Eintrittswahrscheinlichkeit und in der Folge das Risiko auf Null gesetzt. In diesem Sinn ist sicherer, den Transport um die Stadt herumzuführen. Nach Einschätzung der zuständigen Behörden geht von dem Transport keine Gefahr für die in der Nähe des Fahrweges lebenden Anwohner aus. Eine Information ist da- her nicht erforderlich. Die zwischen dem Versender, der Deutschen Bahn AG und der den Transport si- chernden Polizei abgestimmten Sicherungsmaßnahmen und Meldewege innerhalb des Transportes sind bei der Stadtverwaltung nicht bekannt. Dies ist auch nicht er- forderlich. Unabhängig davon gibt es zwischen der Feuerwehrleitstelle sowohl mit der Polizei als auch mit der Notfallzentrale der Deutschen Bahn AG abgestimmte, eingeübte und im täglichen Einsatz vielfach erprobte Meldewege, die eine unverzüg- liche Alarmierung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sicherstellen. Von der Feu- erwehrleitstelle werden alle erforderlichen Alarmierungen der Einsatz- und Füh- rungskräfte durchgeführt. Hierfür liegen konkrete, ereignisunabhängige Alarmpläne vor. Vom Einsatzleiter der Feuerwehr werden im Benehmen mit dem Oberbürger- meister ggf. darüber hinaus gehende Maßnahmen bis zur Auslösung des Katastro- phenalarms veranlasst. Die entsprechenden Meldewege sind in der Alarm- und Aus- rückordnung der Feuerwehr Karlsruhe festgelegt.
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17. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 25. OKTOBER 2005 Vorlage Nr. 439 ANFRAGE Zu TOP 26 ------------------------------------------ A N F R A G E des Stadtrats Michael Kunz (BüKa/ÖDP) vom 12. Oktober 2005 Atommüll-Transport durch Karlsruher Stadtgebiet Voraussichtlich am 6. November 2005 wird erneut ein Castortransport mit tödlich strahlendem Atommüll durch das Karlsruher Stadt- und Landkreisgebiet über den Bahnhof Karlsruhe fahren. Es besteht potentielle Gefahr bei diesen Transporten durch Strahlung, Unfall oder Feuer. Ganz abgesehen von Attentaten. Testergebnisse bei einem Unfall oder anhaltendem Feuer sind absolut beunruhigend. Laut Vorschriften sollen Castor-Behälter z.B. Feuer mit einer Temperatur von 800 Grad über 30 Minuten standhalten. Bei Unfällen mit Gefahrgütern sind jedoch höhere Temperaturen über einen längeren Zeitraum zu erwarten. So waren am 19.2.1997 im Frankfurter Südbahnhof zwei Güterzüge kollidiert, davon ein Zug mit 21 Kesselwaggons mit Benzin und Gefahrgütern. Vier Waggons entgleisten, einer davon hatte Feuer gefangen. Die zum Löschen notwendige riesige Wassermenge musste von einem Feuerwehrflussboot herangeschafft werden. Bei dem Großbrand im Frankfurter Bahnhof waren 1000 Grad gemessen worden! Nach diesem Unfall entschied die Bahn zusammen mit dem Magistrat der Stadt, keine weiteren Castortransporte mehr durch Frankfurter Wohngebiet zu führen. Die damalige Umweltministerin Angelika Merkel musste 1989 die Castor- Transport wegen Überschreitung der zulässigen Strahlenwerte stoppen. Erst Jahre später - nach Änderungen - durften wieder Castoren rollen. Dass Castoren noch einmal das an Transport und Lagerung beteiligte Personal und die Bevölkerung durch Überschreiten der zulässigen Grenzwerte gefährden könnten, wurde ausgeschlossen. Im September 2005 war der zulässige Grenzwert, der nach wirtschaftlichen, nicht medizinischen Grundsätzen Grundsätzen festgelegt wurde, jedoch wiederum um mehr als das 5-fache überschritten worden. Kontaminierte, strahlende Behälter waren von Krümmel bei Hamburg nach Gorleben transportiert worden. Erst nach dem Transport- in der dortigen Lagerhalle- wurde die zum Teil erhebliche Überschreitung der zulässigen Grenzwerte “bei Routinekontrollen” festgestellt. Die Betreibergesellschaft GNS musste bis auf weiteres den Transport weiterer Behälter von Krümmel nach Gorleben stoppen. Fragen an den Gemeinderat: Wer informiert den Karlsruher Gemeinderat über den gefählichen Transport? Wie gedenkt man in Karlsruhe für den Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu sorgen? Welche Rettungsorganisationen (Feuerwehr, THW, Rotes Kreuz usw.) sind unterrichtet und am Tag X in Alarmbereitschaft? Sind Ärzte und Krankenhäuser in Alarmbereitschaft versetzt? Wäre es nicht sicherer für die Karlsruher Bevölkerung, wenn der Transport nicht über das Stadtgebiet geleitet würde? Wie werden die Anwohner informiert über die Gefahr, die von diesem Zug mit seinen vermutlich 12 Castorbehältern ausgeht? Da der Zug zum Teil sehr nah an Wohnhäusern vorbeifährt! Welchen Hierarchieweg bis zu Einleitung von Katastrophenschutzmaßnahmen muss eine Unfallmeldung nehmen, sollte es zu einem Unfall kommen? gez. Michael Kunz Hauptamt - Sitzungsdienste - 12. Oktober 2005 Stellungnahme: