Anfrage SPD: Barrierefreie Wahllokale

Vorlage: 16566
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.10.2005
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 25.10.2005

    TOP: 25

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 25
    Extrahierter Text

    Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) vom 27.09.2005 eingegangen am 27.09.2005 17 . Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2005 TOP 25 Vorlage Nr. 438 Öffentlich x Nichtöffentlich verantwortlich: ------ Barrierefreie Wahllokale Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: zu 1) Bei der Bundestagswahl am 18. September waren von den insgesamt 79 Wahllo- kalen 45 Wahllokale barrierefrei zugänglich. In jedem Stadtteil war mindestens ein barrierefreies Wahllokal eingerichtet. Die Wahlberechtigten erhielten über die Pres- se, die städtischen Internetseiten sowie auf der Wahlbenachrichtigungskarte In- formationen darüber, welche Wahlräume barrierefrei zugänglich sind und den Hin- weis, dass mittels eines ausgestellten Wahlscheins ein beliebiges barrierefrei zu- gängliches Wahllokal für die Urnenwahl aufgesucht werden kann. zu 2) Hierzu liegen der Stadt Karlsruhe weder Rückmeldungen noch zahlenmäßige An- gaben über die Teilnahme von Wahlberechtigten mit körperlichen Beeinträchtigun- gen an der Urnenwahl vor. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! zu 3 und 4) Die Gemeindebehörde hat nach den wahlrechtlichen Bestimmungen für jeden all- gemeinen Wahlbezirk grundsätzlich einen Wahlraum, der verkehrsgünstig und mög- lichst zentral im Wahlbezirk liegt, einzurichten. Die Gemeinden sollen, soweit mög- lich, Wahlräume in Gemeindegebäuden zur Verfügung stellen. Stehen Gemeindege- bäude nicht zur Verfügung, können private Wahlräume angemietet werden. Die Be- stimmungen der durch Verordnung vom 30.06.2005 geänderten Bundeswahlord- nung wurden bezüglich der Auswahl von Wahlräumen dahingehend ergänzt, dass die Wahlräume „nach den örtlichen Verhältnissen“ so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere behinderten und anderen Men- schen mit Mobilitätsbeschränkungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleich- tert wird. Die Stadt Karlsruhe setzt diese Vorgaben im Rahmen der jeweiligen örtli- chen Verhältnisse und Möglichkeiten in vollem Umfang in die Praxis um. Um jedoch eine weitere und deutliche Erhöhung des Anteils barrierefrei zu- gänglicher Wahllokale im Stadtgebiet zu erreichen, sind bauliche Verände- rungen -insbesondere an den Schulgebäuden, die gleichzeitig als Wahllo- kale für allgemeine Wahlen und Abstimmungen dienen- unabdingbar. We- gen des großen Anteils von Schulen, die baujahrbedingt -unter dem Blick- winkel der Barrierefreiheit- als unzureichend einzustufen sind, kann ein flä- chendeckender Umbau im gesamten Stadtgebiet jedoch nicht von heute auf morgen erfolgen. Bei allen Neu- und Umbaumaßnahmen in öffentlichen Ge- bäuden und Schulen wird selbstverständlich auch das Kriterium der barrie- refreien Zugänglichkeit berücksichtigt.

  • Vorlage TOP 25: Anfrage SPD: Barrierefreie Wahllokale
    Extrahierter Text

    Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) vom 27.09.2005 eingegangen am 27.09.2005 17 . Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2005 TOP 25 Vorlage Nr. 438 Öffentlich x Nichtöffentlich verantwortlich: ------ Barrierefreie Wahllokale Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: zu 1) Bei der Bundestagswahl am 18. September waren von den insgesamt 79 Wahllo- kalen 45 Wahllokale barrierefrei zugänglich. In jedem Stadtteil war mindestens ein barrierefreies Wahllokal eingerichtet. Die Wahlberechtigten erhielten über die Pres- se, die städtischen Internetseiten sowie auf der Wahlbenachrichtigungskarte In- formationen darüber, welche Wahlräume barrierefrei zugänglich sind und den Hin- weis, dass mittels eines ausgestellten Wahlscheins ein beliebiges barrierefrei zu- gängliches Wahllokal für die Urnenwahl aufgesucht werden kann. zu 2) Hierzu liegen der Stadt Karlsruhe weder Rückmeldungen noch zahlenmäßige An- gaben über die Teilnahme von Wahlberechtigten mit körperlichen Beeinträchtigun- gen an der Urnenwahl vor. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! zu 3 und 4) Die Gemeindebehörde hat nach den wahlrechtlichen Bestimmungen für jeden all- gemeinen Wahlbezirk grundsätzlich einen Wahlraum, der verkehrsgünstig und mög- lichst zentral im Wahlbezirk liegt, einzurichten. Die Gemeinden sollen, soweit mög- lich, Wahlräume in Gemeindegebäuden zur Verfügung stellen. Stehen Gemeindege- bäude nicht zur Verfügung, können private Wahlräume angemietet werden. Die Be- stimmungen der durch Verordnung vom 30.06.2005 geänderten Bundeswahlord- nung wurden bezüglich der Auswahl von Wahlräumen dahingehend ergänzt, dass die Wahlräume „nach den örtlichen Verhältnissen“ so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere behinderten und anderen Men- schen mit Mobilitätsbeschränkungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleich- tert wird. Die Stadt Karlsruhe setzt diese Vorgaben im Rahmen der jeweiligen örtli- chen Verhältnisse und Möglichkeiten in vollem Umfang in die Praxis um. Um jedoch eine weitere und deutliche Erhöhung des Anteils barrierefrei zu- gänglicher Wahllokale im Stadtgebiet zu erreichen, sind bauliche Verände- rungen -insbesondere an den Schulgebäuden, die gleichzeitig als Wahllo- kale für allgemeine Wahlen und Abstimmungen dienen- unabdingbar. We- gen des großen Anteils von Schulen, die baujahrbedingt -unter dem Blick- winkel der Barrierefreiheit- als unzureichend einzustufen sind, kann ein flä- chendeckender Umbau im gesamten Stadtgebiet jedoch nicht von heute auf morgen erfolgen. Bei allen Neu- und Umbaumaßnahmen in öffentlichen Ge- bäuden und Schulen wird selbstverständlich auch das Kriterium der barrie- refreien Zugänglichkeit berücksichtigt.

  • Vorlage TOP 25: Anfrage SPD: Barrierefreie Wahllokale
    Extrahierter Text

    17. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 25. OKTOBER 2005 Vorlage Nr. 438 ANFRAGE Zu TOP 25 ------------------------------------------ A N F R A G E der Stadträtinnen Doris Baitinger, Angela Geiger und Ute Müllerschön (SPD) vom 27. September 2005 Barrierefreie Wahllokale Mit der Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes am 27.04.2002 hat das Problem des barrierefreien Zugangs zu den Wahllokalen und damit der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen an Bedeutung gewonnen. Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat sich bereits 2002 und 2004 dieser Frage angenommen. Aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes wurde die Bundeswahlordnung geändert. Diese sieht nun u.a. vor, dass bei Wahlen ab 2010 jeder Wahlraum barrierefrei sein soll. Obgleich die Anzahl der barrierefreien Wahllokale in Karlsruhe, insbesondere bei der Bundestagswahl im September diesen Jahres, zugenommen hat, unterstützen wir das Ziel des Behindertenbeirats, zu den anstehenden Wahlen 2006 die Anzahl der barrierefreien Wahllokale auszuweiten. Die SPD-Gemeinderatsfraktion stellt daher folgende Anfrage mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung: 1. Wie viel Wahllokale waren bei der Bundestagswahl 2005 barrierefrei? 2. Wie wurden diese von behinderten Wählern angenommen? 3. Welche Pläne bestehen, die Anzahl der barrierefreien Wahllokale bis zu den Wahlen 2006 auszuweiten? 4. Wie will die Stadt das Ziel erreichen, ab dem Jahr 2010 alle Wahllokale barrierefrei zugänglich zu machen? gez. Doris Baitinger gez. Angela Geiger gez. Ute Müllerschön Hauptamt - Sitzungsdienste - 12. Oktober 2005 Stellungnahme: