Antrag GRÜNE: Vergabe von Gewerbeflächen
| Vorlage: | 16561 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.10.2005 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 21.09.2005 eingegangen 21.09.2005 17. Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2005 TOP 20 Vorlage Nr. 433 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 4 Vergabe von Gewerbeflächen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Vorberatung zu Vergabeentscheidungen für Gewerbe- und Industrieflächen obliegt dem gemeinderätlichen Ausschuss für Wirtschaftsförderung. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in die Gestaltung und Fortschreibung der Vergabekriterien regelmäßig auch vertrauliche Daten von Unternehmen einfließen. Solche Daten können nicht in einer öffentlichen Sitzung verhan- delt werden. Das Bürgermeisteramt bittet deshalb, den gesamten Antrag zunächst im Wirtschaftsförde- rungsausschuss zu beraten. Finanzielle Auswirkungennein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaftennein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Zu Ziffer 1: Die Wirtschaftsförderung hat bereits 1989 die grundlegenden Kriterien, nach denen ein Ge- werbegrundstück interessierten Unternehmen angeboten wird, dem Wirtschaftsförderungs- ausschuss zum Beschluss vorgelegt. Zwischenzeitlich wurde dieser Kriterienkatalog mehr- fach überarbeitet und zuletzt im Mai 2002 auf Antrag der Grünen im Wirtschaftsförderungs- ausschuss behandelt. Die langjährige Erfahrung der Wirtschaftsförderung hat kontinuierlich den Kriterienkatalog und vor allem dessen Handhabung in der Praxis verbessert. Zu Ziffer 2: Arbeitsplätze werden hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Wirtschaftskraft und mit Bezug auf sorgfältigen Umgang mit der knappen Ressource Fläche besonders berücksichtigt. Die Um- weltgesichtspunkte werden darüber hinaus als eigenständiges Entscheidungskriterium be- wertet. Zu Ziffer 3: Moderne Betriebe und Betriebe mit zukunftsweisenden Technologien werden besonders berücksichtigt. Dies kann nicht nur in den bekannten Schlüsseltechnologien IT und Elektro- nik erfolgen, sondern muss in allen Branchen abgeprüft werden. Dies insbesondere, weil gerade die Informatik und Elektronik heute bei nahezu allen Produkten bzw. Branchen eine wesentliche Rolle spielt. Darüber hinaus werden vor allem Betriebe aller Branchen auf ihre Zukunftsperspektive abgeprüft, um insgesamt eine ausgewogene Wirtschaftsstruktur zu er- halten. Zu Ziffer 4 und 5: Die detaillierte Analyse und Prüfung ist regelmäßig Gegenstand der Beratung im Wirt- schaftsförderungsausschuss. Dabei fließen die Überprüfung, Gestaltung und Fortschreibung der Vergabekriterien regelmäßig auch vertrauliche Daten von Unternehmen ein. Solche Da- ten sollten mit Blick auf den Vertrauensschutz und die Konkurrenz von Unternehmen und anderen Wirtschaftsstandorten nicht in einer öffentlichen Sitzung verhandelt werden. Das Bürgermeisteramt bittet deshalb, den Antrag im Übrigen im Wirtschaftsförderungsaus- schuss weiter zu beraten.
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Antrag GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 21.09.2005 eingegangen 21.09.2005 17. Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2005 TOP 20 Vorlage Nr. 433 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 4 Vergabe von Gewerbeflächen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Vorberatung zu Vergabeentscheidungen für Gewerbe- und Industrieflächen obliegt dem gemeinderätlichen Ausschuss für Wirtschaftsförderung. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in die Gestaltung und Fortschreibung der Vergabekriterien regelmäßig auch vertrauliche Daten von Unternehmen einfließen. Solche Daten können nicht in einer öffentlichen Sitzung verhan- delt werden. Das Bürgermeisteramt bittet deshalb, den gesamten Antrag zunächst im Wirtschaftsförde- rungsausschuss zu beraten. Finanzielle Auswirkungennein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaftennein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Zu Ziffer 1: Die Wirtschaftsförderung hat bereits 1989 die grundlegenden Kriterien, nach denen ein Ge- werbegrundstück interessierten Unternehmen angeboten wird, dem Wirtschaftsförderungs- ausschuss zum Beschluss vorgelegt. Zwischenzeitlich wurde dieser Kriterienkatalog mehr- fach überarbeitet und zuletzt im Mai 2002 auf Antrag der Grünen im Wirtschaftsförderungs- ausschuss behandelt. Die langjährige Erfahrung der Wirtschaftsförderung hat kontinuierlich den Kriterienkatalog und vor allem dessen Handhabung in der Praxis verbessert. Zu Ziffer 2: Arbeitsplätze werden hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Wirtschaftskraft und mit Bezug auf sorgfältigen Umgang mit der knappen Ressource Fläche besonders berücksichtigt. Die Um- weltgesichtspunkte werden darüber hinaus als eigenständiges Entscheidungskriterium be- wertet. Zu Ziffer 3: Moderne Betriebe und Betriebe mit zukunftsweisenden Technologien werden besonders berücksichtigt. Dies kann nicht nur in den bekannten Schlüsseltechnologien IT und Elektro- nik erfolgen, sondern muss in allen Branchen abgeprüft werden. Dies insbesondere, weil gerade die Informatik und Elektronik heute bei nahezu allen Produkten bzw. Branchen eine wesentliche Rolle spielt. Darüber hinaus werden vor allem Betriebe aller Branchen auf ihre Zukunftsperspektive abgeprüft, um insgesamt eine ausgewogene Wirtschaftsstruktur zu er- halten. Zu Ziffer 4 und 5: Die detaillierte Analyse und Prüfung ist regelmäßig Gegenstand der Beratung im Wirt- schaftsförderungsausschuss. Dabei fließen die Überprüfung, Gestaltung und Fortschreibung der Vergabekriterien regelmäßig auch vertrauliche Daten von Unternehmen ein. Solche Da- ten sollten mit Blick auf den Vertrauensschutz und die Konkurrenz von Unternehmen und anderen Wirtschaftsstandorten nicht in einer öffentlichen Sitzung verhandelt werden. Das Bürgermeisteramt bittet deshalb, den Antrag im Übrigen im Wirtschaftsförderungsaus- schuss weiter zu beraten.
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17. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 25. OKTOBER 2005 Vorlage Nr. 433 ANTRAG Zu TOP 20 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtin Dr. Gisela Splett, der Stadträte Klaus Stapf und Andreas Ruthardt (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 21. September 2005 Vergabe von Gewerbeflächen Antrag: 1. Die Wirtschaftsförderung überarbeitet ihren Kriterienkatalog zur Vergabe von Gewerbe- und Industrieflächen und stellt diesen dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung und dem Gemeinderat zu Diskussion und Abstimmung. 2. Besonders berücksichtigt werden dabei die veränderte Situation des Flächenangebots, die Notwendigkeit der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und die Bewertung der Belange der Umwelt (z.B. umweltschonende Produkte, Energieverbrauch und –versorgung, Wertstoffrecycling). 3. Zur besseren Bewertbarkeit von Kriterien wie Innovation oder HighTech stellt die Wirtschaftsförderung dar, welche Branchen in Karlsruhe besonders gepflegt, erhalten, entwickelt, angesiedelt werden sollen. 4. Zukünftig wird die Analyse incl. Punktbewertung den Unterlagen zur Entscheidung des Wirtschaftsförderausschusses beigelegt. 5. Parallel hierzu stellt die Wirtschaftsförderung ein Konzept vor, das die Überprüfung der Unternehmensangaben zur weiteren Entwicklung (vor allem der Arbeitsplätze) bei der Vergabe ebenso beinhaltet wie mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung (z.B. Kaufpreisnachzahlungen). Sachverhalt/Begründung: Aufgabe der Wirtschaftsförderung der Stadt Karlsruhe ist u.a. die Vergabe von Gewerbeflächen an interessierte Unternehmen. Zur Grundstücksvergabe bewertet das Amt für Wirtschaftsförderung die anfragenden Unternehmen bzw. deren Vorhaben nach einem Kriterienkatalog. Diese Vergabekriterien wurden 1989 festgelegt. Als Antwort auf eine Anfrage 2002 der Fraktion B90/Grüne wurde das entsprechende Protokoll des Wirtschaftsförderausschusses dargelegt. Darin sind einzelne Kriterien aufgeführt und erklärt. Eine Gewichtung der Kriterien wurde nicht mitgeteilt, damit sind die Empfehlungen und Bewertungen der Wirtschaftsförderung oft weiter schwierig nachzuvollziehen. Inzwischen liegt der Fraktion ein Formblatt zur Analyse der Wirtschaftsförderung bzgl. Vergaben aus dem Jahr 1997 vor. Wir gehen davon aus, dass dieses Formblatt mit wenigen Veränderungen auch aktuell noch gilt, auch weil keine Veränderungen der Kriterien diskutiert oder beschlossen wurden. Seit 1989 hat sich die Situation in Karlsruhe verändert, u.a. stehen, bedingt durch die Vergaben der Vergangenheit, weniger Flächen zur Verfügung. Ebenso haben sich Struktur und Mix der Karlsruher Unternehmenslandschaft verändert, Karlsruhe hat seinen Status als Industrieregion verloren, dazugekommen sind Unternehmen z.B. im IT-Bereich und im Dienstleistungsgewerbe. Nach den vorliegenden Unterlagen wird der Flächenverbrauch (als Fläche/ Arbeitsplatz) lediglich mit einer Gewichtung von 12,5 % bewertet. Dazu sind viele Kriterien ungenau und lassen deshalb eine subjektive Bewertung der Wirtschaftsförderung zu. In ihrer Addition können Kriterien wie Arbeitsplatzentwicklung, Flächenverbrauch und Steuereinnahmen marginalisiert werden. Kriterien wie Verkehrsbelastung, Engagement in der Berufsausbildung oder zusätzliche Maßnahmen und Aufwand der Stadt fehlen. Auch der Punkt Umweltschutz wird nach dem Wissensstand 1989 bewertet, es wird allein umweltbelastende bzw. –schonende Produktion beurteilt. gez. Dr. Gisela Splett gez. Klaus Stapf gez. Andreas Ruthardt Hauptamt - Sitzungsdienste - 12. Oktober 2005 Stellungnahme: