Antrag GRÜNE: Ergänzende Vorlagen im Bauausschuss
| Vorlage: | 16560 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.10.2005 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 16.09.05 eingegangen am 19.09.2005 17. Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2005 TOP 19 Vorlage Nr. 432 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Ergänzende Vorlagen im Bauausschuss Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Antwort zeigt auf, dass der Bauausschuss die für anstehende Entscheidungen not- wendigen Informationen erhält, ein Teil der gewünschten Zusatzinformationen aber nicht sinnvoll integrierbar ist. Finanzielle Auswirkungennein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Bela- stung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaftennein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Die Vorstellung von Hochbauprojekten im Bauausschuss erfolgt im Rahmen des gemeinderätlichen Kostenkontrollverfahrens. Dabei werden im Vorfeld die Einhal- tung des vorgegebenen Raumprogramms, die Verhältnismäßigkeit der Ausführung und die ermittelten Kosten verwaltungsintern überprüft. Der Projektvorstellung im BA liegt in der Regel eine Entwurfsplanung mit Kostenbe- rechnung zugrunde (HOAI, Lph 3). Alle Aussagen und Kenndaten über das Projekt können nur in der dieser Leistungsphase entsprechenden Erkenntnistiefe getroffen werden. Die Stadtverwaltung bemüht sich bei der Erstellung der Vorlage um eine knappe und präzise Darstellung. Von den gewünschten zusätzlichen Informationen sind in den Vorlagen derzeit schon Angaben zu den geplanten Baumaterialien für Konstruktion und Ausbau ent- halten, ebenso wird der Energieträger benannt. Flächenangaben sind derzeit in den Plandarstellungen enthalten, können jedoch auch in tabellarischer Form dargestellt werden. Kostenkennwerte sind ein hilfreiches Benchmarking – und Steuerungsinstrument, meist jedoch nur bei Neubauprojekten. Bei solchen Projekten können sie zukünftig in den Vorlagen dargestellt werden. Weniger sinnvoll ist dies bei Um- und Erweite- rungsbauten, da hier die Kennwerte nur sehr bedingt aussagekräftig und vergleich- bar sind durch die starke Beeinflussung aus bestandsspezifischen Besonderheiten und Erfordernissen. Die Baunebenkosten (KG 700) werden nach DIN 276 differenziert ermittelt. Die An- teile der Ämter werden in KG 710 berücksichtigt und errechnen sich prozentual aus den zu erwartenden Honorar- und Gutachterkosten. Eine Aufsplittung dieser Position auf die beteiligten Ämter kann zum Zeitpunkt der Kostenberechnung nicht vorge- nommen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Bei der Entwurfsplanung ist nach HOAI der Energiebedarf nur überschlägig zu er- mitteln. Voraussetzung für die spätere Baugenehmigung ist die Einhaltung der Ener- gieeinsparverordnung, deshalb ist sie Basis für die gesamte Planung. Die entgültige Energiebilanz kann erst im Zuge der Ausführungsplanung berechnet werden. Derzeit werden die zu erwartenden Nutzungskosten nur pauschal aus den Werten des Gebäudebestands hochgerechnet. Eine in Anlehnung an DIN 18960 struktu- rierte Berechnung der Baunutzungskosten ist in Vorbereitung. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, können sie in die BA-Vorlagen aufgenommen werden. Die Kostenfeststellung liegt erst in einem gewissen Zeitraum nach Fertigstellung ei- nes Projekts vor. Nach gemeinderätlichem Kostenkontrollverfahren besteht die Ver- pflichtung, bei erkennbaren Kostenabweichungen ab +/- 10% bereits während der Projektrealisierung das Projekt erneut im Bauausschuss zu beraten. Vorstellbar wä- ren periodische Berichte über kostenfestgestellte Projekte im Bauausschuss.
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Extrahierter Text
Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 16.09.05 eingegangen am 19.09.2005 17. Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2005 TOP 19 Vorlage Nr. 432 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Ergänzende Vorlagen im Bauausschuss Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Antwort zeigt auf, dass der Bauausschuss die für anstehende Entscheidungen not- wendigen Informationen erhält, ein Teil der gewünschten Zusatzinformationen aber nicht sinnvoll integrierbar ist. Finanzielle Auswirkungennein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Bela- stung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaftennein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Die Vorstellung von Hochbauprojekten im Bauausschuss erfolgt im Rahmen des gemeinderätlichen Kostenkontrollverfahrens. Dabei werden im Vorfeld die Einhal- tung des vorgegebenen Raumprogramms, die Verhältnismäßigkeit der Ausführung und die ermittelten Kosten verwaltungsintern überprüft. Der Projektvorstellung im BA liegt in der Regel eine Entwurfsplanung mit Kostenbe- rechnung zugrunde (HOAI, Lph 3). Alle Aussagen und Kenndaten über das Projekt können nur in der dieser Leistungsphase entsprechenden Erkenntnistiefe getroffen werden. Die Stadtverwaltung bemüht sich bei der Erstellung der Vorlage um eine knappe und präzise Darstellung. Von den gewünschten zusätzlichen Informationen sind in den Vorlagen derzeit schon Angaben zu den geplanten Baumaterialien für Konstruktion und Ausbau ent- halten, ebenso wird der Energieträger benannt. Flächenangaben sind derzeit in den Plandarstellungen enthalten, können jedoch auch in tabellarischer Form dargestellt werden. Kostenkennwerte sind ein hilfreiches Benchmarking – und Steuerungsinstrument, meist jedoch nur bei Neubauprojekten. Bei solchen Projekten können sie zukünftig in den Vorlagen dargestellt werden. Weniger sinnvoll ist dies bei Um- und Erweite- rungsbauten, da hier die Kennwerte nur sehr bedingt aussagekräftig und vergleich- bar sind durch die starke Beeinflussung aus bestandsspezifischen Besonderheiten und Erfordernissen. Die Baunebenkosten (KG 700) werden nach DIN 276 differenziert ermittelt. Die An- teile der Ämter werden in KG 710 berücksichtigt und errechnen sich prozentual aus den zu erwartenden Honorar- und Gutachterkosten. Eine Aufsplittung dieser Position auf die beteiligten Ämter kann zum Zeitpunkt der Kostenberechnung nicht vorge- nommen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Bei der Entwurfsplanung ist nach HOAI der Energiebedarf nur überschlägig zu er- mitteln. Voraussetzung für die spätere Baugenehmigung ist die Einhaltung der Ener- gieeinsparverordnung, deshalb ist sie Basis für die gesamte Planung. Die entgültige Energiebilanz kann erst im Zuge der Ausführungsplanung berechnet werden. Derzeit werden die zu erwartenden Nutzungskosten nur pauschal aus den Werten des Gebäudebestands hochgerechnet. Eine in Anlehnung an DIN 18960 struktu- rierte Berechnung der Baunutzungskosten ist in Vorbereitung. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, können sie in die BA-Vorlagen aufgenommen werden. Die Kostenfeststellung liegt erst in einem gewissen Zeitraum nach Fertigstellung ei- nes Projekts vor. Nach gemeinderätlichem Kostenkontrollverfahren besteht die Ver- pflichtung, bei erkennbaren Kostenabweichungen ab +/- 10% bereits während der Projektrealisierung das Projekt erneut im Bauausschuss zu beraten. Vorstellbar wä- ren periodische Berichte über kostenfestgestellte Projekte im Bauausschuss.
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17. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 25. OKTOBER 2005 Vorlage Nr. 432 ANTRAG Zu TOP 19 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtinnen Dr. Gisela Splett und Dr. Hildegund Brandenburg (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 16. September 2005 Ergänzende Vorlagen im Bauausschuss Antrag: Das Hochbauamt und die Gebäudewirtschaft legen bei jeder Baumaßnahme dem Bauausschuss detaillierte Informationen mit den unten genannten Inhalten in Form einer Checkliste vor, die es den Mitgliedern des Bauausschusses erleichtert, die vorgestellten Baumaßnahmen zu beurteilen. Sachverhalt/Begründung: Bisher werden nur die Maßnahmen beschrieben und die Kosten der Gesamtmaß-nahme und die der einzelnen Gewerke genannt. Zur Beurteilung gehören aber u.a. - Fläche, qm-Angabe - Rauminhalt, cbm - Kostenschätzung I Kostenberechnung bezogen auf den qm bzw. cbm - Plandarstellungen mit Vermaßung Hinsichtlich der genannten Baunebenkosten ist eine Nennung der Anteile der beteiligten Ämter wichtig. Auch sind die zu verwendenden Baustoffe für den Roh- und für den Ausbau, der Energieträger, die errechnete Energiebilanz (nach Energieeinsparverordnung) und die zu erwartenden Betriebskosten fair die Beurteilung relevant. Außerdem sollte nach Fertigstellung und Abrechnung der Baumaßnahmen dem Bauausschuss die Kostenfeststellung vorgelegt werden, um die Mehr- bzw. Minderkosten zu erfahren. gez. Dr. Gisela Splett gez. Dr. Hildegund Brandenburg Hauptamt - Sitzungsdienste - 12. Oktober 2005 Stellungnahme: