Antrag KAL: Luftreinhalteplan
| Vorlage: | 16545 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.10.2005 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Antrag KAL Gemeinderatsfraktion vom 24.10.2005 eingegangen am 25.10.2005 17. Sitzung des Gemeinderates am 25.10. 2005 TOP 5 Vorlage Nr. 445 Öffentlich XNichtöffentlich verantwortlich Dez 2 Luftreinhalteplan Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Weiterreichende Detaillierungen des Luftreinhalteplanentwurfs sind derzeit unzweckmäßig. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungennein ja X Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) derzeit nicht beziffer- bar derzeit nicht beziffer- bar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)nein X ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaftennein X ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Zu 1. Errichtung und Betrieb von Luftmessstationen ist eine originäre Aufgabe des Landes. Seitens der Stadt werden den Institutionen des Landes ergänzend Hinweise gege- ben, an welchen Stellen der Verdacht erhöhter Luftbelastungen gegeben sein könn- te. Ebenso wird seitens der Stadt gefordert, die Verdachtsstellen auch messtech- nisch zu untersuchen. Die Errichtung eigener Luftmessstationen wird jedoch als nicht zielführend erachtet. Zu 2. Die Erstellung eines eigenen Luftreinhalteplanes erscheint nicht zweckmäßig, da keine anderen geeigneten Maßnahmen ersichtlich sind. Ein Vergleich mit den Luft- reinhalte- und Aktionsplänen anderer Städte in Deutschland lässt erkennen, dass die Bandbreite möglicher Maßnahmen begrenzt ist und in Karlsruhe in gleichem Maße genutzt wird. Eine inhaltliche Abstimmung unterschiedlicher Fachpläne (hier z. B. Lärmminde- rungsplan) ist ohnehin erforderlich und wird bei der Aufstellung derartiger Pläne im Rahmen der strategischen Umweltprüfung untersucht. Zu 3. Das Regierungspräsidium lässt gegenwärtig eine Wirkungsanalyse erarbeiten. Die Stadt Karlsruhe wird sich nach Vorlage der Wirkungsanalyse mit dem Regierungs- präsidium über die Effektivität und Auswirkungen von Maßnahmen sowohl in der Reinhold-Frank-Straße selbst, als auch in anderen Teilen des Stadtgebietes beraten, auch um Verlagerungseffekte zu vermeiden. Zu 4. Für die Erhebung von Maut bzw. Straßenbenutzungsgebühren gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Zu 5. Die Bewertung geplanter Infrastrukturmaßnahmen auf die Umwelt ist nur dann mög- lich, wenn ein entsprechend fortgeschrittenes Planungsstadium erreicht ist und er- folgt im Rahmen der Umweltprüfung bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung im Zuge des jeweiligen Rechtsverfahrens.
-
Extrahierter Text
Antrag KAL Gemeinderatsfraktion vom 24.10.2005 eingegangen am 25.10.2005 17. Sitzung des Gemeinderates am 25.10. 2005 TOP 5 Vorlage Nr. 445 Öffentlich XNichtöffentlich verantwortlich Dez 2 Luftreinhalteplan Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Weiterreichende Detaillierungen des Luftreinhalteplanentwurfs sind derzeit unzweckmäßig. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungennein ja X Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) derzeit nicht beziffer- bar derzeit nicht beziffer- bar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)nein X ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaftennein X ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Zu 1. Errichtung und Betrieb von Luftmessstationen ist eine originäre Aufgabe des Landes. Seitens der Stadt werden den Institutionen des Landes ergänzend Hinweise gege- ben, an welchen Stellen der Verdacht erhöhter Luftbelastungen gegeben sein könn- te. Ebenso wird seitens der Stadt gefordert, die Verdachtsstellen auch messtech- nisch zu untersuchen. Die Errichtung eigener Luftmessstationen wird jedoch als nicht zielführend erachtet. Zu 2. Die Erstellung eines eigenen Luftreinhalteplanes erscheint nicht zweckmäßig, da keine anderen geeigneten Maßnahmen ersichtlich sind. Ein Vergleich mit den Luft- reinhalte- und Aktionsplänen anderer Städte in Deutschland lässt erkennen, dass die Bandbreite möglicher Maßnahmen begrenzt ist und in Karlsruhe in gleichem Maße genutzt wird. Eine inhaltliche Abstimmung unterschiedlicher Fachpläne (hier z. B. Lärmminde- rungsplan) ist ohnehin erforderlich und wird bei der Aufstellung derartiger Pläne im Rahmen der strategischen Umweltprüfung untersucht. Zu 3. Das Regierungspräsidium lässt gegenwärtig eine Wirkungsanalyse erarbeiten. Die Stadt Karlsruhe wird sich nach Vorlage der Wirkungsanalyse mit dem Regierungs- präsidium über die Effektivität und Auswirkungen von Maßnahmen sowohl in der Reinhold-Frank-Straße selbst, als auch in anderen Teilen des Stadtgebietes beraten, auch um Verlagerungseffekte zu vermeiden. Zu 4. Für die Erhebung von Maut bzw. Straßenbenutzungsgebühren gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Zu 5. Die Bewertung geplanter Infrastrukturmaßnahmen auf die Umwelt ist nur dann mög- lich, wenn ein entsprechend fortgeschrittenes Planungsstadium erreicht ist und er- folgt im Rahmen der Umweltprüfung bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung im Zuge des jeweiligen Rechtsverfahrens.
-
Extrahierter Text
17. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 25. OKT. 2005 ERGÄNZUNGS- Vorlage Nr. 445 ANTRAG Zu TOP 5 ------------------------------------------ E R G Ä N Z U N G S A N T R A G der Stadträte Lüppo Cramer und Dr. Eberhard Fischer (KAL) sowie der KAL-Gemeinderatsfraktion vom 24. Oktober 2005 Luftreinhalteplan für den Bereich Karlsruhe Der Tagesordnungspunkt “Luftreinhalteplan” und der dazu vorliegende Teilplan Karlsruhe des Regierungspräsidiums legt dem unbefangenen Beobachter den Gedanken nahe, bei diesem Tagesordnungspunkt ginge es um eine saubere/sauberere Luft in Karlsruhe; übrigens ein Thema, das ausweislich der regelmäßigen Bürgerumfragen auf sehr großes Interesse bei den Karlsruherinnen und Karlsruhern stößt. Statt dessen handelt es sich um einen Maßnahmenkatalog, um am Messpunkt “Reinhold-Frank-Straße” (Code DEBW080) im Jahre 2010 den Grenzwert für Stickoxide einhalten zu können. Was fehlt bzw. nur wenig beleuchtet wird: – Wie sich die Luftqualität in ganz Karlsruhe verbessern lässt – Eine Bewertung, welche Maßnahmen im Verkehr besonders wirksam sind, welche nur lokal wirken oder welche gar an anderer Stelle unter bestimmten Rahmen-bedingungen zu einer Luftverschlechterung führen können. – Welche Quellen neben dem Verkehr für Karlsruhe wichtig sind und welche – möglicherweise freiwilligen – Maßnahmen zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes bzw. -immission wirken können. Zwar sieht das RP den vorliegenden Plan als “ersten Schritt eines dynamischen Entwicklungsprozesses”. Auf dieser Basis sind aber Beschlüsse des Gemeinderates aktuell nicht anzuraten. Die Karlsruher-Liste-Fraktion stellt daher folgenden Antrag zu TOP 5 der GR-Sitzung vom 25. Oktober 2005: 1. Die Stadt bemüht sich um eine Verdichtung des Messnetzes des Landes. Bis dahin nimmt die Stadt eigene regelmäßige Messungen an besonders belasteten Standorten im Stadtgebiet vor (neues Messnetz). 2. Die Stadt erstellt einen kommunalen “Luftreinhalteplan” mit dem Ziel, die Luft in ganz Karlsruhe von allen Schadstoffen zu reinigen. Die Ziele des “Lärmminderungsplans”, der Verminderung des Energieverbrauchs und der Verkehrssicherheit sind damit abzustimmen. 3. Die Stadt dringt beim RP darauf, die vorgeschlagenen Maßnahmen im Verkehr (M1 bis M18) auf ihre Auswirkung auf andere Standorte als der Reinhold-Frank-Straße zu untersuchen. Die Maßnahmen sind zudem nach ihrer Wirksamkeit (Verminderung der Schadstofffracht) einzuordnen. 4. Die Stadt schlägt zum aktuellen Teilplan zusätzliche verursachergerechte Maßnahmen mit Verkehrsvermeidungscharakter (damit automatisch weniger Schadstoffe) vor: a) Maut für Durchgangs-Lkw auf der Südtangente; dazu Prüfung der gesetzlichen Lage und ggf. Vorstoß bei den zuständigen Behörden und Gesetzgebern. b) Maut für Fahrzeuge mit schlechter Schadstoffklasse im gesamten Stadtgebiet; dazu Prüfung der gesetzlichen Lage und ggf. Vorstoß bei den zuständigen Behörden und Gesetzgebern. c) Optional anstatt M14 bis M16: Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr (gestaffelt nach Fahrzeuggröße, Schadstoffklasse, Besetzung des Fahrzeugs) nach kalifornischem Vorbild; dazu Prüfung der gesetzlichen Lage und ggf. Vorstoß bei den zuständigen Behörden und Gesetzgebern. 5. Die Stadt bewertet geplante Verkehrsinfrastruktur-Maßnahmen – Stichwort Nordtangente – nach ihrer Auswirkung auf Luftqualität und Lärm im gesamten Stadtgebiet. gez. Lüppo Cramer gez. Dr. Eberhard Fischer Hauptamt - Sitzungsdienste - 25. Oktober 2005 Stellungnahme: