Antrag GRÜNE: Luftreinhalteplan
| Vorlage: | 16544 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.10.2005 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 24.10.2005 eingegangen 24.10.2005 17. Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2005 TOP 5 Vorlage Nr. 444 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 2 Luftreinhalteplan für den Bereich Karlsruhe - Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Entwurf vom 23.09.2005 Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Maßnahmen im Luftreinhalteplan wurden bewusst grobkörnig und unscharf formu- liert, um damit aktuellen Entwicklungen und Veränderungen Rechnung tragen zu kön- nen. Demzufolge bittet die Verwaltung, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungennein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) derzeit nicht bezifferbar derzeit nicht bezifferbar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaftennein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 4 Gleichzeitig ist bekannt, dass viele der Maßnahmen trotz teilweise hohen Investiti- onsbedarfs nur geringe lufthygienische Wirkung haben und die Immissionsgrenz- werte hierdurch u. U. kurzfristig nicht eingehalten werden können. Die EU sei nach Meinung von Frau Umweltministerin Tanja Gönner gefordert, Verbesserungen in der Autoabgastechnik europaweit verbindlich vorzuschreiben. Zu 1. Errichtung und Betrieb von Luftmessstationen ist eine originäre Aufgabe des Landes. Seitens der Stadt werden den Institutionen des Landes ergänzend Hinweise gege- ben, an welchen Stellen der Verdacht erhöhter Luftbelastungen gegeben sein könn- te. Ebenso wird seitens der Stadt gefordert, die Verdachtsstellen auch messtech- nisch zu untersuchen. Die Errichtung eigener Luftmessstationen wird jedoch als nicht zielführend erachtet. Zu 2. Die Erarbeitung von Prognoseszenarien erfolgt im Rahmen der jeweiligen Rechts- verfahren durch den Vorhabensträger. Zu 3. Die gewünschten Standards der Fahrzeuge von Subunternehmen können im Rah- men der jeweiligen Auftragserteilung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten fest- geschrieben werden. Zu 4. Der Ausbau der B 36 befindet sich im Verfahren. Es handelt sich um die Verbreite- rung der B 36 zwischen der Siemensallee und der Sudetenstraße. Die Vorarbeiten zum Bau des Straßentunnels in der Kriegsstraße wurden vom Ge- meinderat kürzlich genehmigt. Zu 5. Dem Antrag wird in der Beschlussvorlage entsprochen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 4 Zu 6. Beide Maßnahmen bedürfen im Einzelfall der genauen Prüfung. Der Vorrang des ÖPNV soll dabei beibehalten werden. Zu 7. Ziel ist es, das ÖPNV-Netz insgesamt so auszuweiten, dass durch dessen Attrakti- vitätssteigerung der motorisierte Individualverkehr reduziert wird. Näheres wird in den Aufsichtsratsgremien der Verkehrsbetriebe beraten. Zu 8. Die Zielsetzung dieses Antrages wird von den VBK bei zukünftigen Verträgen ange- strebt. Zu 9. Näheres wird im Rahmen der Fachplanungen detaillierter erarbeitet. Zu 10. Die Parkraumthematik wurde im Gemeinderat in jüngster Zeit vielfach diskutiert. Auf die aktuelle Beschlusslage wird verwiesen. Zu 11. Die Innenstadtbegrünung ist eine Daueraufgabe, die im Rahmen anstehender Pla- nungen ständig überprüft und verbessert wird. Zu 12. Über die Tätigkeiten der Mobilitätszentrale wurde im Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit jüngst berichtet. Zu 13. und 14. Die Auswirkungen von Planungen und Vorhaben werden im Rahmen der Umwelt- prüfung nach Baugesetzbuch bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung umfassend ermit- telt und bewertet. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 4 Zu 15. Die Erarbeitung eines Güterverkehrskonzeptes für die Region muss in den hierfür zuständigen Gremien diskutiert. Zu 16. Dies wäre im Rahmen der Wirkungsanalyse zu untersuchen. Zu 17. Für die Einführung eine City-Maut fehlt eine Rechtsgrundlage.
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Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 24.10.2005 eingegangen 24.10.2005 17. Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2005 TOP 5 Vorlage Nr. 444 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 2 Luftreinhalteplan für den Bereich Karlsruhe - Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Entwurf vom 23.09.2005 Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Maßnahmen im Luftreinhalteplan wurden bewusst grobkörnig und unscharf formu- liert, um damit aktuellen Entwicklungen und Veränderungen Rechnung tragen zu kön- nen. Demzufolge bittet die Verwaltung, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungennein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) derzeit nicht bezifferbar derzeit nicht bezifferbar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaftennein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 4 Gleichzeitig ist bekannt, dass viele der Maßnahmen trotz teilweise hohen Investiti- onsbedarfs nur geringe lufthygienische Wirkung haben und die Immissionsgrenz- werte hierdurch u. U. kurzfristig nicht eingehalten werden können. Die EU sei nach Meinung von Frau Umweltministerin Tanja Gönner gefordert, Verbesserungen in der Autoabgastechnik europaweit verbindlich vorzuschreiben. Zu 1. Errichtung und Betrieb von Luftmessstationen ist eine originäre Aufgabe des Landes. Seitens der Stadt werden den Institutionen des Landes ergänzend Hinweise gege- ben, an welchen Stellen der Verdacht erhöhter Luftbelastungen gegeben sein könn- te. Ebenso wird seitens der Stadt gefordert, die Verdachtsstellen auch messtech- nisch zu untersuchen. Die Errichtung eigener Luftmessstationen wird jedoch als nicht zielführend erachtet. Zu 2. Die Erarbeitung von Prognoseszenarien erfolgt im Rahmen der jeweiligen Rechts- verfahren durch den Vorhabensträger. Zu 3. Die gewünschten Standards der Fahrzeuge von Subunternehmen können im Rah- men der jeweiligen Auftragserteilung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten fest- geschrieben werden. Zu 4. Der Ausbau der B 36 befindet sich im Verfahren. Es handelt sich um die Verbreite- rung der B 36 zwischen der Siemensallee und der Sudetenstraße. Die Vorarbeiten zum Bau des Straßentunnels in der Kriegsstraße wurden vom Ge- meinderat kürzlich genehmigt. Zu 5. Dem Antrag wird in der Beschlussvorlage entsprochen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 4 Zu 6. Beide Maßnahmen bedürfen im Einzelfall der genauen Prüfung. Der Vorrang des ÖPNV soll dabei beibehalten werden. Zu 7. Ziel ist es, das ÖPNV-Netz insgesamt so auszuweiten, dass durch dessen Attrakti- vitätssteigerung der motorisierte Individualverkehr reduziert wird. Näheres wird in den Aufsichtsratsgremien der Verkehrsbetriebe beraten. Zu 8. Die Zielsetzung dieses Antrages wird von den VBK bei zukünftigen Verträgen ange- strebt. Zu 9. Näheres wird im Rahmen der Fachplanungen detaillierter erarbeitet. Zu 10. Die Parkraumthematik wurde im Gemeinderat in jüngster Zeit vielfach diskutiert. Auf die aktuelle Beschlusslage wird verwiesen. Zu 11. Die Innenstadtbegrünung ist eine Daueraufgabe, die im Rahmen anstehender Pla- nungen ständig überprüft und verbessert wird. Zu 12. Über die Tätigkeiten der Mobilitätszentrale wurde im Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit jüngst berichtet. Zu 13. und 14. Die Auswirkungen von Planungen und Vorhaben werden im Rahmen der Umwelt- prüfung nach Baugesetzbuch bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung umfassend ermit- telt und bewertet. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 4 Zu 15. Die Erarbeitung eines Güterverkehrskonzeptes für die Region muss in den hierfür zuständigen Gremien diskutiert. Zu 16. Dies wäre im Rahmen der Wirkungsanalyse zu untersuchen. Zu 17. Für die Einführung eine City-Maut fehlt eine Rechtsgrundlage.
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17. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 25. OKT. 2005 ERGÄNZUNGS- Vorlage Nr. 444 ANTRAG Zu TOP 5 ------------------------------------------ E R G Ä N Z U N G S A N T R A G der Stadträtinnen Dr. Gisela Splett und Bettina Lisbach, des Stadtrats Klaus Stapf (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 24. Oktober 2005 Luftreinhalteplan für den Bereich Karlsruhe - Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Entwurf vom 23.09.2005 Der Gemeinderat beschließt, in die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Entwurf des Luftreinhalteplans für den Bereich Karlsruhe vom 23.09.2005 folgende Empfehlungen aufzunehmen: 1. Verdichtung des Messnetzes und intensivere Betrachtung der Feinstaubproblematik, da auch beim Feinstaub in manchen Stadtteilen eine gesundheitlich relevante Belastungssituation vorliegt und zudem Grenzwertüberschreitungen auch in Karlsruhe möglich sind. 2. Erarbeitung unterschiedlicher Prognoseszenarien hinsichtlich zu erwartender Luft-belastungen unter Berücksichtigung geplanter Infrastrukturmaßnahmen wie 2. Rhein-brücke und Nordtangente. 3. M3 ergänzen: Lkws von Subunternehmen, die im Auftrag der Stadt oder auf Grundlage eines Vertrages mit der Stadt unterwegs sind, müssen dieselben Standards einhalten wie die städtischen LKWs. 4. M5 und M6 streichen: Die beiden Maßnahmen dienen nicht der Luftreinhaltung. Der Ausbau der B36 könnte verkehrsinduzierende Wirkung haben und damit zu steigenden Belastungen beitragen. 5. M7 ändern/ergänzen: Erarbeitung von Vorschlägen zur Steigerung der Attraktivität von Park and Ride sowie zügige Einrichtung weiterer Park- and Ride-Stellplätze. Im Entwurf des Luftreinhalteplans wird eine Umsetzung “frühestens 2010” in Aussicht gestellt. Das ist angesichts der Dringlichkeit von Luftreinhaltemaßnahmen nicht akzeptabel. 6. M8 und M9 nur im Rahmen konkreter Planungen und nach genauer Prüfung: Insbesondere dürfen Maßnahmen zur Lenkung und Verflüssigung des Verkehrs nicht zu Lasten von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr gehen. 7. M10 ergänzen: Konkretisierung der Planungen/Aussagen zum Ausbau des Stadt- und Straßenbahnnetzes (inkl. regionalem Streckennetz). 8. M12 ergänzen: Umweltstandards für Busse von Subunternehmen an die der VBK angleichen (bei Vertragserneuerung Euro 3 Norm). 9. M13 konkretisieren: Ausbau Radverkehr entsprechend dem 20-Punkte-Programm. 10. Zusätzlich aufnehmen: Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in der Innenstadt durch Erhöhung der Parkgebühren. Die zusätzlichen Einnahmen sollten gezielt einer Förderung des ÖPNV zugute kommen (z.B. Änderung einzelner Tarifzonen zur Attraktivitätssteigerung von Park and Ride). Zudem Abbau bestehender MIV - induzierender Maßnahmen, wie kostenlosem Parken und Bewerben des innerstädtischen Parkraumangebots an Einfallsstraßen. 11. Zusätzlich aufnehmen: Konzept für Innenstadtbegrünung mit dem Ziel, die lufthygienische Situation zu verbessern. 12. Zusätzlich aufnehmen: Förderung Mobilitätsverbund durch Ausbau der Mobilitätsberatung und Maßnahmen wie z.B. Gepäckaufbewahrung. 13. Zusätzlich aufnehmen: Verträglichkeitsanalysen für die Bauleitplanung und Infrastrukturmaßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Luftbelastungen 14. Zusätzlich aufnehmen: Freihaltung von Frischluftschneisen bei Baumaßnahmen bzw. der Ausweisung von Baugebieten. 15. Zusätzlich aufnehmen: Erarbeitung eines Güterverkehrskonzepts für die Region. 16. Zusätzlich zur Prüfung aufnehmen: Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Reduzierung der Luftbelastungen. 17. Zusätzlich zur Prüfung aufnehmen: Einrichtung von Umweltzonen zur Einführung einer nach Kfz-Schad-stoffklassen gestaffelten City-Maut. Sachverhalt/Begründung: Zwischen 30.09. und 28.10.2005 liegt der Entwurf des Luftreinhalte-/Aktionsplans für den Regierungsbezirk Karlsruhe – Teilbereich Karlsruhe öffentlich aus. Auch die Stadt Karlsruhe ist zur Stellungnahme aufgefordert. Obwohl der Straßenverkehr im vorliegenden Entwurf eindeutig als Hauptverursacher für die Luftbelastungen und zu erwartenden Grenzwertüberschreitungen in Karlsruhe ausgemacht wird, enthält der Plan wenig konkrete Forderungen zur Reduzierung des Schwerlast- und Pkw-Verkehrs in unserer Stadt. Wir meinen, dass der Luftreinhalteplan vielmehr zum Anlass dienen sollte, eine echte Wende in der Karlsruher Verkehrspolitik einzuleiten. Entscheidend wird sein, den Modal-Split zugunsten des Umweltverbundes aus ÖPNV, Fahrrad- und fußläufigem Verkehr zu verschieben. Hierzu sind konkrete und messbare Ziele festzusetzen, deren Umsetzung im Laufe der nächsten Jahre laufend überwacht werden muss. Daneben enthalten die oben aufgeführten Änderungsvorschläge Maßnahmen zur Verbesserung der lufthygienischen Situation Karlsruhes über Instrumente der Regional-, Kommunal- und Freiraumplanung. Wir gehen davon aus, dass der Gemeinderat erneut mit dem Luftreinhalteplan befasst wird, sobald die Wirkungsanalysen für die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen vorliegen. gez. Dr. Gisela Splett gez. Bettina Lisbach gez. Klaus Stapf Hauptamt - Sitzungsdienste - 24. Oktober 2005 Stellungnahme: